Frankreich · PA-Wechsel, Migration und Übergabe

So wechseln Sie die zugelassene E-Rechnungsplattform in Frankreich

Planen Sie den PA-Wechsel in Frankreich: Zustimmung, Verzeichnisumstellung, Datenübergabe, Tests und Rückstandsabgleich.

Kurzfazit:
  • • Umfang: Jede Rechtseinheit, Adresse und Datenstrecke erhält einen eigenen, freigegebenen Übergabepunkt.
  • • Hauptrisiko: Ungeklärte Altvorgänge treffen auf neues Routing und erzeugen Lücken, Mehrfachzustellungen oder fehlende Meldungen.
  • • Erster Schritt: Vor jeder Zustimmung einen signierten Ist-Abzug von Adressen, Schnittstellen und offenen Belegen herstellen.
Zuletzt geprüft: 15. August 2026Offizielle QuellenKlare ZusammenfassungPraktische Information, keine Rechtsberatung
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Was Sie wissen müssen

Leitfaden

1. Den Wechselgegenstand eindeutig abgrenzen

Beginnen Sie nicht mit der Technik, sondern mit einer verbindlichen Abgrenzungsliste. Erfassen Sie je französischer Rechtseinheit SIREN, betroffene SIRET, heutige und künftige plateforme agréée (PA), die exakten elektronischen Rechnungsadressen sowie gewünschtes Wirksamkeitsdatum. Halten Sie fest, ob Empfang, Versand, E-Reporting, Zahlungsdaten oder nur einzelne Abläufe wechseln. Ordnen Sie jedem Wechselgrund ein messbares Ziel und die am Stichtag benötigte Funktion zu. Die Kaufentscheidung lautet nicht nur „Kann die PA Frankreich?“, sondern: Unterstützt sie unsere Einheiten, Volumina, Statusketten, Formate, ERP-Landschaft und belastbare Exit-Verfahren? Benennen Sie einen fachlichen Eigentümer, einen technischen Cutover-Leiter und je Einheit einen Freigabeberechtigten. Alle betroffenen Unternehmen müssen ab 1. September 2026 empfangen können; große und mittlere Unternehmen versenden ab dann, KMU und Kleinstunternehmen ab 1. September 2027. Der Verzeichniswechsel betrifft die Adressierung; er ist weder automatisch eine Übertragung sämtlicher Historien noch eine Beendigung bestehender Verträge. Diese Abgrenzung verhindert, dass rechtliche, kommerzielle und technische Arbeitspakete unbemerkt vermischt werden.

Leitfaden

2. Ausgangslage, Schnittstellen und Rückstand inventarisieren

Erstellen Sie einen belegbaren Ist-Bestand, bevor Daten oder Routen verändert werden. Exportieren beziehungsweise dokumentieren Sie Verzeichniseinträge, Verträge und Nachträge, Nutzerrollen, ERP-Mandanten, APIs, Zertifikate, Connectoren, Dateikanäle und unterstützte Profile von Factur-X, UBL und CII. Ordnen Sie Rechnung, Statusmeldung, E-Reporting- und Zahlungsdatensatz jeweils Quelle, Ziel, Zeitstempel und verantwortlichem System zu. Die Bestandsaufnahme umfasst offene Debitoren- und Kreditorenvorgänge: noch nicht zugestellte Rechnungen, abgelehnte Dokumente, ausstehende Gutschriften, unbekannte Status, manuelle Ausnahmen und Meldungen ohne fachliche Quittung. Sichern Sie eindeutige IDs und Summen. Prüfen Sie pro Schnittstelle, ob Konfiguration, Feldzuordnung, Archivzugriff und Export vertraglich verfügbar sind; Umfang und Format einer historischen Übergabe hängen vom Anbieter und Sachverhalt ab. Ohne belastbare Ausgangswerte lassen sich Vollständigkeit und Dublettenfreiheit später nicht nachweisen.

Leitfaden

3. Formelle Zustimmung und geregelte 2/5/15-Arbeitstage-Folge

Seit dem Dekret Nr. 2026-677 und der Durchführungsverordnung vom 27. Juli 2026 besteht ein formelles Verfahren zur Änderung elektronischer Adressierungsangaben im zentralen Verzeichnis. Das empfangende Unternehmen oder sein bevollmächtigter Vertreter erteilt eine datierte und unterschriebene Zustimmung. Sie identifiziert Unternehmen, neue PA, gegebenenfalls bisherige PA, Wirksamkeitsdatum und jede konkret erfasste elektronische Adresse. Die neue PA bewahrt die Zustimmung auf, versieht sie mit einer Nummer und informiert die bisherige PA innerhalb von zwei Arbeitstagen. Diese kann binnen fünf Arbeitstagen nur aus begrenzten Gründen widersprechen, die Realität oder Aktualität der Zustimmung betreffen; Schweigen gilt als Zustimmung. Nach ausdrücklicher oder fingierter Zustimmung hat die neue PA 15 Arbeitstage für Verzeichnisaktualisierung und Mitteilung an das Unternehmen. Das Wirksamkeitsdatum muss mindestens drei Arbeitstage Synchronisierung mit einschlägigen Netzregistern ermöglichen. Bei Widerspruch informieren die Plattformen das Unternehmen; jede kann die Steuerverwaltung befassen, während die Verzeichnisdaten unverändert bleiben. Planen Sie diese Arbeitstagsfristen gemeinsam mit beiden PAs, statt daraus ein pauschales Kalenderdatum oder eine universelle Projektdauer abzuleiten.

Leitfaden

4. Verzeichnismobilität und Vertragsausstieg getrennt steuern

Eine wirksame Verzeichnisänderung beendet, bestätigt oder ersetzt weder den Vertrag mit der bisherigen PA noch den Vertrag mit der neuen PA. Führen Sie deshalb zwei getrennte Freigaben: eine für das gesetzlich geregelte Routing und eine für Kündigung, Laufzeit, Vergütung, Exit-Leistungen und fortbestehende Pflichten. Erfinden Sie keine allgemeingültige Kündigungsfrist, Wechselgebühr oder Datenaufbewahrungsdauer; maßgeblich sind Vertrag, Anbieterleistung und konkrete Nutzung. Fordern Sie von beiden PAs ihre kostenlose, bedingungslose Mobilitätsdokumentation an. Jede empfangende PA muss darin Rollen, Fristen, benötigte Angaben und Beschwerdewege erläutern. Gute Einkaufsfragen sind: Wer veranlasst welchen Verzeichnisschritt? Welche Nachweise erhalten wir? Welche Funktionen bleiben nach dem Stichtag lesbar? Wie werden Exporte, API-Abschaltung, Support und ungeklärte Vorgänge behandelt? Wer trägt Kosten für optionale Transformations- oder Projektleistungen? Legen Sie in einer RACI-Matrix fest, wer Zustimmung und Cutover verantwortet, wer ERP-Änderungen ausführt, welche PA konsultiert wird und wer Finanzwesen, Steuerfunktion, Einkauf sowie Support informiert. Erst wenn kommerzielle und regulatorische Abhängigkeiten sichtbar sind, darf die Kündigungslogik terminiert werden.

Leitfaden

5. Nachweise, Datenübergabe und fortbestehenden Zugang sichern

Bauen Sie ein nummeriertes Nachweispaket auf: formelle Zustimmung, Vollmacht, Benachrichtigungen, Eingangsbestätigungen, Verzeichnisauszüge vor und nach dem Wechsel, Exportmanifest, Prüfsummen, Testprotokolle, Freigaben, Incident-Log und Abschlussabgleich. Die bisherige PA muss bestimmte Kontinuitäts- und Zugangsleistungen ein Jahr nach der Umstellung fortführen und während dieses Zeitraums auf Anforderung binnen fünf Arbeitstagen Informationen bereitstellen, die für die Geschäftskontinuität erforderlich sind. Nennen Sie in Anfragen Einheit, Zeitraum, IDs, benötigte Statusereignisse, Format und sicheren Übertragungsweg. Rechnungshistorie, sämtliche ERP-Daten oder Anbieterfunktionen wandern nicht automatisch zur neuen PA. Vereinbaren Sie daher Exportumfang, Metadaten, Anhänge, Statuschronologie, E-Reporting- und Zahlungsinformationen ausdrücklich. Führen Sie eine Beweismittelkette mit Ersteller, Übergabezeit, Empfänger, Dateigröße, Prüfsumme, Aufbewahrungsort und Zugriffsrechten. Ein Download-Link belegt keine Vollständigkeit; vergleichen Sie Manifest, Stichproben, Summen und offene Vorgänge mit der Baseline. So bleibt die Herkunft auch nach Abschaltung alter Schnittstellen nachvollziehbar.

Leitfaden

6. Cutover, Routing und Rückfallentscheidung entwerfen

Der Cutover-Plan braucht getrennte Spuren für eingehende und ausgehende Rechnungen. Definieren Sie je SIREN/SIRET und elektronischer Adresse, wann das Annuaire central umgestellt werden soll, wann neue ERP-Zugangsdaten aktiviert und alte Credentials gesperrt werden dürfen und wie Netzregister synchronisiert werden. Zwei PAs sollten nicht als gleichzeitig aktive Eigentümer derselben Adresse eingeplant werden; kontrollieren Sie stattdessen Übergangsbeobachtung und eindeutige Zuständigkeit. Für ausgehende Dokumente legen Sie eine letzte Annahmezeit der alten PA, eine erste Einlieferungszeit der neuen PA und eine Sperre gegen doppelten Versand fest. Für den Empfang überwachen Sie Verzeichnissicht, Zustellversuche und unbekannte Absenderfehler. Ein Rollback ist nur sinnvoll, solange er rechtlich und technisch durchführbar ist; ein spontanes Zurückschreiben darf das geregelte Verfahren nicht umgehen. Vorab definierte Entscheidungskriterien können sein: Verzeichnisadresse falsch, kritische Einheit nicht erreichbar, Ende-zu-Ende-Status fehlt, Dublettenquote über Toleranz oder E-Reporting nicht quittiert. Bestimmen Sie Entscheider, Frist und Ersatzmaßnahme je Kriterium. Ein technischer Fallback ohne klare Routinghoheit erzeugt eher Doppelverarbeitung als Resilienz.

Leitfaden

7. Fachliche Abnahme statt bloßem Verbindungstest

Testen Sie in einer repräsentativen Matrix, nicht nur mit einer Muster-PDF. Senden und empfangen Sie gültige Factur-X-, UBL- und CII-Fälle, soweit sie zu Ihren vereinbarten Kanälen gehören, und prüfen Sie strukturierte Inhalte gegen die ERP-Buchung. Die Abnahme umfasst Debitoren- und Kreditorenprozesse, Statusübergänge, Ablehnung und Korrektur, Gutschrift, Anhänge, E-Reporting sowie Zahlungsdaten. Nutzen Sie mindestens einen Positivfall, einen fachlichen Fehler, eine Wiederholung mit identischer Geschäfts-ID und einen Fall, der manuelle Bearbeitung auslöst. Bei mehreren Einheiten müssen Adresse, SIREN/SIRET, Steuerschlüssel, Buchungskreis und Benutzerberechtigung korrekt getrennt bleiben. Akzeptanzkriterien sollten messbar sein: eindeutige Zustellung, keine unbeabsichtigte Doppelbuchung, vollständige Statuschronologie, abgestimmte Beträge, nachvollziehbare Quittung und Rückverfolgbarkeit im Support. Fragen Sie die neue PA vor dem Kauf, ob sie Testumgebung, produktionsnahe Statussimulation, technische Ereignisexporte und konzernweite Mandantentrennung bietet. Ein erfolgreicher API-Handshake allein belegt keine betriebliche Bereitschaft.

Leitfaden

8. Unterwegs befindliche Rechnungen über beide PAs abstimmen

Frieren Sie den offenen Bestand nicht gedanklich am Wechselzeitpunkt ein. Bilden Sie ein gemeinsames Übergangsregister aus alter PA, neuer PA und ERP, das jede in Bearbeitung befindliche Rechnung über Geschäfts-ID, Betrag, Gegenpartei, Einreichungszeit, letzte Statusmeldung und erwartete nächste Aktion verbindet. Legen Sie fest, welche PA einen bereits angenommenen Vorgang bis zum Endstatus begleitet und wann ein Neuversand zulässig ist. Ein unbekannter Status ist kein Beweis für Nichtzustellung; prüfen Sie technische Ereignisse und Empfängerbestätigung, bevor Sie erneut senden. Dubletten werden anhand stabiler Geschäftsmerkmale untersucht und nicht allein anhand verschiedener Plattform-IDs. Gutschriften und Stornierungen müssen auf den ursprünglichen Vorgang referenzieren, auch wenn sie nach dem Wechsel über die neue PA laufen. Stimmen Sie E-Reporting- und Zahlungsdaten gesondert ab, weil Rechnung, Meldung und Zahlung zeitlich auseinanderfallen können. Kontrollieren Sie täglich Stückzahlen, Beträge, Fehler, unbekannte Status und Altersstruktur; jede Ausnahme erhält Eigentümer und Fälligkeitsdatum. Der Abschluss erfolgt erst, wenn jede Baseline-Position abgeschlossen, bewusst übertragen oder mit dokumentierter Begründung ausgebucht ist.

Leitfaden

9. Mehrere Einheiten umstellen und 30 Tage stabilisieren

Beispiel: Eine Gruppe betreibt eine französische Mutter mit zwei SIRET-Niederlassungen sowie eine Tochter mit eigener SIREN. Sie pilotiert eine weniger kritische Adresse, bestätigt Status- und Reportingketten und schaltet weitere Adressen in Wellen um. Die Zustimmung nennt jede erfasste Adresse exakt. Häufige Fehler sind eine pauschale Konzernvollmacht ohne Adressabgleich, Kündigung vor gesichertem Zugriff, fehlende Exportprüfsummen, gleichzeitige ERP- und Stammdatenänderungen, Neuversand bei ungeklärtem Status und vorschnelle Annahme, die Historie werde automatisch übertragen. Für 30 Tage betreibt das Team ein Stabilisierungscockpit mit Zustellquote, Ende-zu-Ende-Durchlaufzeit, Dubletten, unbekannten Status, offenen Altvorgängen, E-Reporting-Quittungen, Zahlungszuordnung, Supportfällen und Alter der Ausnahmen. Schwellenwerte und Eskalationswege werden vorab genehmigt. Nach Tag 7, 15 und 30 folgen formale Reviews; Zugang und Kontinuität der bisherigen PA werden separat geprüft. Erst nach abgeschlossenem Abgleich, gesichertem Nachweispaket und erfüllten Vertragsaktionen werden temporäre Kontrollen zurückgebaut. Diese Praxisinformation ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Rechnungslegungsberatung.

Checkliste

Alle betroffenen Rechtseinheiten, SIREN/SIRET und elektronischen Adressen im genehmigten Umfang erfassen.

Verzeichnisauszug, Verträge, Schnittstellen, Credentials, Formate und Rollen vor der Änderung sichern.

Offene Rechnungen, Status, Gutschriften, Meldungen und Zahlungsdaten als abgestimmte Baseline exportieren.

Datierte, unterschriebene und adressgenaue Zustimmung samt Vollmacht für die neue PA bereitstellen.

Die 2/5/15-Arbeitstage-Schritte und mindestens drei Arbeitstage Synchronisierung mit beiden PAs terminieren.

Kündigung, Gebühren, Restleistungen und Mobilitätsdokumentation unabhängig vom Verzeichnisverfahren klären.

Nachweispaket, Exportmanifest, Prüfsummen, Verantwortlichkeiten und sichere Übergabekette festlegen.

Inbound-, Outbound- und ERP-Cutover mit Sperre gegen Doppelversand und messbaren Rückfallkriterien freigeben.

Factur-X-, UBL-, CII-, Status-, E-Reporting-, Zahlungs- und Mehrmandantenfälle Ende zu Ende abnehmen.

Rückstand täglich abstimmen und die 30-Tage-Stabilisierung erst nach dokumentierter Vollständigkeit schließen.

Häufige Fragen

Darf ein französisches Unternehmen seine plateforme agréée wechseln?

Ja. Für Änderungen der elektronischen Adressierungsangaben im zentralen Verzeichnis gilt seit den Texten vom 27. Juli 2026 ein formelles Mobilitätsverfahren. Entscheidend sind eine datierte, unterschriebene und präzise Zustimmung sowie die geregelte Kommunikation zwischen neuer und bisheriger PA. Vertragliche Pflichten müssen daneben separat bearbeitet werden.

Wie lange dauert die Umstellung auf eine neue PA?

Das Verfahren enthält Schritte von zwei, fünf und 15 Arbeitstagen sowie mindestens drei Arbeitstage für die Synchronisierung vor dem Wirksamkeitsdatum. Daraus folgt keine universelle Gesamtdauer: Vorbereitung, Einwände, Tests, Verträge und technische Migration kommen hinzu. Stimmen Sie einen realistischen Terminplan mit beiden PAs ab, statt Arbeitstage pauschal in Kalendertage umzuwandeln.

Beendet der Verzeichniswechsel automatisch den alten PA-Vertrag?

Nein. Die gesetzliche Verzeichnismobilität beendet oder bestätigt weder den alten noch den neuen Vertrag. Kündigungsfrist, Vergütung, optionale Exit-Leistungen und Restpflichten ergeben sich aus den jeweiligen Vereinbarungen und Umständen. Geben Sie die Kündigung deshalb erst nach Prüfung von Zugang, Datenexport und Kontinuitätsbedarf frei.

Wer ändert die Angaben im Annuaire central?

Die neue PA nimmt die formelle Zustimmung auf, nummeriert und verwahrt sie, informiert die bisherige PA innerhalb der vorgesehenen Frist und aktualisiert nach Zustimmung oder fingierter Zustimmung das Verzeichnis. Anschließend informiert sie das Unternehmen. Bei einem zulässigen Einwand bleiben die Angaben während der Prüfung unverändert.

Was geschieht mit alten Rechnungen und ihrer Statushistorie?

Eine automatische Übertragung der vollständigen Historie ist nicht zu unterstellen. Klären Sie Exportumfang, Anhänge, Metadaten, Statusereignisse und Zugangsrechte vertraglich und technisch. Die bisherige PA hat einjährige Kontinuitäts- und Zugangspflichten für bestimmte Leistungen und muss angeforderte, für die Geschäftskontinuität nötige Informationen währenddessen binnen fünf Arbeitstagen liefern.

Wie lassen sich Lücken oder doppelte Rechnungen beim Cutover verhindern?

Nutzen Sie eindeutige Annahmeschluss- und Startzeiten, stabile Geschäfts-IDs, eine Versandsperre sowie ein gemeinsames Übergangsregister beider PAs und des ERP. Senden Sie bei unbekanntem Status nicht sofort erneut. Erst technische Ereignisse, Empfängerbestätigung und Baseline abgleichen; danach entscheidet ein benannter Verantwortlicher über Neuversand oder Eskalation.

Welche Tests sind vor dem produktiven Wechsel erforderlich?

Prüfen Sie die tatsächlich verwendeten Factur-X-, UBL- und CII-Flüsse Ende zu Ende, einschließlich ERP-Buchung, Status, Ablehnung, Korrektur, Gutschrift, E-Reporting und Zahlungsdaten. Mehrere SIREN/SIRET und Mandanten benötigen eigene Fälle. Messbare Abnahmekriterien sind wichtiger als ein bloß erfolgreicher Verbindungs- oder Uploadtest.

Was sollte ein Unternehmen bei einem Widerspruch der bisherigen PA tun?

Lassen Sie sich Grund, betroffene Zustimmung und Nachweise schriftlich benennen und verändern Sie das Routing nicht eigenmächtig. Beide Plattformen müssen das Unternehmen informieren; jede kann die Steuerverwaltung befassen. Während der Prüfung bleiben die Verzeichnisdaten bestehen. Parallel sollten Projektplan, Credentials und Kommunikationsmaßnahmen kontrolliert angehalten werden.

Wichtige Regeln, Formate und Begriffe

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Offizielle Quellen

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