1. Den Wechselgegenstand eindeutig abgrenzen
Beginnen Sie nicht mit der Technik, sondern mit einer verbindlichen Abgrenzungsliste. Erfassen Sie je französischer Rechtseinheit SIREN, betroffene SIRET, heutige und künftige plateforme agréée (PA), die exakten elektronischen Rechnungsadressen sowie gewünschtes Wirksamkeitsdatum. Halten Sie fest, ob Empfang, Versand, E-Reporting, Zahlungsdaten oder nur einzelne Abläufe wechseln. Ordnen Sie jedem Wechselgrund ein messbares Ziel und die am Stichtag benötigte Funktion zu. Die Kaufentscheidung lautet nicht nur „Kann die PA Frankreich?“, sondern: Unterstützt sie unsere Einheiten, Volumina, Statusketten, Formate, ERP-Landschaft und belastbare Exit-Verfahren? Benennen Sie einen fachlichen Eigentümer, einen technischen Cutover-Leiter und je Einheit einen Freigabeberechtigten. Alle betroffenen Unternehmen müssen ab 1. September 2026 empfangen können; große und mittlere Unternehmen versenden ab dann, KMU und Kleinstunternehmen ab 1. September 2027. Der Verzeichniswechsel betrifft die Adressierung; er ist weder automatisch eine Übertragung sämtlicher Historien noch eine Beendigung bestehender Verträge. Diese Abgrenzung verhindert, dass rechtliche, kommerzielle und technische Arbeitspakete unbemerkt vermischt werden.