1. Umfang und Frist: Die Empfangspflicht ist die Falle
Offizielle Vorgabe: Ab 1. September 2026 müssen alle von der französischen Reform betroffenen Unternehmen unabhängig von ihrer Größe elektronische Rechnungen über eine plateforme agréée (PA, früher PDP) empfangen können. Die gestaffelte Pflicht zur Ausstellung ändert daran nichts: Große und mittelgroße Unternehmen beginnen am 1. September 2026 mit dem Ausstellen, KMU und Kleinstunternehmen am 1. September 2027. Ein kleines Unternehmen darf deshalb seinen Empfang nicht bis 2027 vertagen. Praktische Konsequenz: Der Testumfang muss alle französischen Rechtsträger und Empfangsprozesse einschließen, die zum Stichtag betroffen sind, auch wenn sie selbst noch keine E-Rechnungen ausstellen müssen. Empfohlene Kontrolle: Erstellen Sie eine Umfangsliste mit SIREN, relevanten SIRET, TVA-Daten, Kreditorensystem, PA, verantwortlicher Person und geplantem Produktivdatum. Als messbarer Nachweis gilt nicht die unterschriebene Plattformbestellung, sondern mindestens eine erfolgreich zugestellte, korrekt zugeordnete und im Kreditorenworkflow sichtbare Testrechnung je repräsentativem Prozess. Größtes Risiko ist ein formell ausgewählter Anbieter bei praktisch nicht betriebsbereitem Empfang. Diese Seite bietet praktische Orientierung und keine Rechts-, Steuer- oder Buchhaltungsberatung.