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Frankreich E-Rechnung Fristen 2026/2027

Frankreich E-Rechnung Fristen 2026/2027: wer betroffen ist, Termine, Software-Schritte und offizielle Quellen. Neutraler Leitfaden mit Quellen, Checkliste, FAQ und praktischen nächsten Schritten.

Kurzfazit:
  • Für Frankreich-Prozesse ist der 1. September 2026 der zentrale Empfangs-Meilenstein: Auch kleinere Einheiten müssen bis dahin eingehende E-Rechnungen über passende Plattform- und Freigabewege verarbeiten können.
  • Die Ausstellungspflicht sollte nach Unternehmensgröße geplant werden: große Unternehmen und ETI ab 1. September 2026, PME und Kleinstunternehmen ab 1. September 2027.
  • Internationale Gruppen sollten französische B2B-Rechnungen früh aus zentralen ERP-, Shared-Service- und Buchhaltungsabläufen herausfiltern, weil Plattformwahl, Datenübermittlung und lokale Verantwortlichkeiten zusammen entschieden werden müssen.
Zuletzt geprüft: 8. Juni 2026Offizielle QuellenKlare ZusammenfassungPraktische Information, keine Rechtsberatung
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Was Sie wissen müssen

Leitfaden

Der französische Zeitplan in Kürze

Frankreich führt die elektronische Rechnung nicht an einem einzigen Stichtag für alle Abläufe ein. Nach dem aktuellen Fahrplan müssen alle betroffenen Unternehmen ab dem 1. September 2026 elektronische Rechnungen empfangen können. Die Pflicht zur Ausstellung beginnt gestaffelt: große Unternehmen und Unternehmen mittlerer Größe starten am 1. September 2026, kleine und mittlere Unternehmen sowie Kleinstunternehmen am 1. September 2027. Parallel wird auch die Übermittlung bestimmter Transaktionsdaten an die Verwaltung schrittweise relevant.

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Wer von den Fristen betroffen ist

Die Reform betrifft vor allem Umsätze zwischen in Frankreich ansässigen, umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen. Wer eine französische Gesellschaft, Niederlassung oder lokale Rechnungsprozesse betreibt, sollte prüfen, welche Rechnungen in den Anwendungsbereich fallen. Ausländische Unternehmensgruppen sind besonders gefordert, wenn zentrale ERP-Systeme, Shared-Service-Center oder internationale Buchhaltungsteams französische B2B-Rechnungen verarbeiten.

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1. September 2026: Empfangspflicht für alle

Der erste harte Meilenstein ist die Fähigkeit, elektronische Rechnungen empfangen und intern weiterverarbeiten zu können. Das betrifft auch kleine Unternehmen, die selbst erst 2027 elektronische Rechnungen ausstellen müssen. Praktisch heißt das: Plattformzugang klären, Rechnungseingang organisieren, Freigaben anpassen, Verantwortlichkeiten definieren und sicherstellen, dass Lieferantenrechnungen nicht mehr nur über E-Mail-Postfächer oder Papierprozesse laufen.

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1. September 2026: Ausstellung für große Unternehmen und ETI

Große Unternehmen und französische Entreprises de taille intermédiaire müssen ab dem 1. September 2026 elektronische Rechnungen ausstellen. Für deren Kunden und Lieferanten entsteht dadurch schon früh ein realer Austausch strukturierter Rechnungsdaten. Kleinere Geschäftspartner sollten deshalb rechtzeitig testen, ob sie Rechnungen empfangen, Statusmeldungen verstehen und Rückfragen oder Ablehnungen sauber bearbeiten können.

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1. September 2027: Ausstellung für PME und Kleinstunternehmen

Für petites et moyennes entreprises und micro-entreprises beginnt die Ausstellungspflicht nach dem offiziellen Fahrplan am 1. September 2027. Der spätere Termin ist keine Wartefrist für die Vorbereitung. Gerade kleinere Teams brauchen Zeit, um Stammdaten zu bereinigen, Softwareverträge zu prüfen, Buchhaltung und Steuerberatung einzubinden und Sonderfälle wie Gutschriften, Anzahlungen oder wiederkehrende Rechnungen zu testen.

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Plattformwahl als zentrales Projekt

Rechnungen sollen über eine vom Staat zugelassene Plattform oder über eine kompatible angebundene Lösung laufen. Unternehmen müssen deshalb klären, welche Plattform sie für Empfang, Ausstellung und Datenübermittlung nutzen. Wichtig sind nicht nur Preis und Funktionsliste, sondern auch Anbindung an ERP oder Buchhaltung, Umgang mit Fehlern, Exportmöglichkeiten, Support, Archivierung und die Frage, wie mehrere Gesellschaften oder Standorte verwaltet werden.

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E-Reporting im gleichen Fahrplan mitdenken

Neben der elektronischen Rechnung gibt es in Frankreich die Übermittlung von Transaktionsdaten an die Verwaltung. Das kann vor allem für Umsätze relevant sein, die nicht vollständig über den inländischen B2B-Rechnungsfluss abgedeckt sind, etwa bestimmte internationale Geschäftsvorfälle oder Verkäufe an nicht steuerpflichtige Kunden. Der offizielle Zeitplan wird auch für diesen Teil der Reform verwendet, deshalb sollten Unternehmen Rechnungs- und Meldedaten gemeinsam analysieren.

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Datenqualität vor Technik stellen

Viele Verzögerungen entstehen durch fehlende oder widersprüchliche Stammdaten. Prüfen Sie SIREN- und SIRET-Nummern, Umsatzsteuerdaten, Rechtsformen, Adressen, Rechnungskontakte, Bankverbindungen, Zahlungsbedingungen, Steuercodes und Kundengruppen. Je besser diese Daten vor dem Start gepflegt sind, desto seltener scheitern Rechnungen an Adressierung, Steuerlogik oder formalen Pflichtangaben.

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Roadmap für 2026 und 2027 aufsetzen

Ein sinnvoller Projektplan beginnt mit einer Bestandsaufnahme der französischen Rechnungsströme. Danach folgen Plattformentscheidung, technische Anbindung, Testfälle, interne Schulung, Lieferanten- und Kundenkommunikation sowie ein stabiler Betriebsprozess. Für Konzerne oder Unternehmen mit mehreren Ländern ist außerdem wichtig, die französischen Anforderungen sauber von anderen nationalen E-Rechnungsprojekten zu trennen, damit Formate, Fristen und Verantwortlichkeiten nicht vermischt werden.

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Offizielle Quellen regelmäßig prüfen

Die französische Steuerverwaltung und Service-Public Entreprendre veröffentlichen die maßgeblichen Informationen zu Kalender, Anwendungsbereich, Plattformen und praktischer Umsetzung. Da Details zur technischen Umsetzung, zugelassenen Plattformen oder Übergangsregeln angepasst werden können, sollte ein Verantwortlicher die offiziellen Seiten in festen Abständen prüfen und Änderungen in Projektplan, Verträgen und internen Arbeitsanweisungen nachziehen.

Checkliste

Französische Gesellschaften, Niederlassungen und lokale Rechnungsprozesse mit B2B-Umsätzen identifizieren.

Empfang elektronischer Rechnungen ab 1. September 2026 technisch und organisatorisch einplanen.

Ausstellungspflicht ab 1. September 2026 für große Unternehmen und ETI prüfen.

Ausstellungspflicht ab 1. September 2027 für PME und Kleinstunternehmen in die Projektplanung aufnehmen.

Rechnungsarten nach Inland B2B, Ausland, Privatkunden, öffentlichen Auftraggebern, Gutschriften und Anzahlungen trennen.

Geeignete zugelassene Plattform oder kompatible Softwareanbindung auswählen und vertraglich absichern.

SIREN-, SIRET-, Umsatzsteuer-, Adress-, Kontakt- und Zahlungsdaten bereinigen.

ERP, Buchhaltung, Steuerberatung und operative Teams auf gemeinsame Testfälle abstimmen.

Eingangsrechnungen, Freigaben, Ablehnungen, Korrekturen und Statusmeldungen als Prozess dokumentieren.

E-Reporting für internationale Umsätze und Verkäufe an nicht steuerpflichtige Kunden gesondert prüfen.

Archivierung, Prüfspur, Datenexport und Anbieterwechsel vor dem Rollout klären.

Offizielle Informationen von impots.gouv.fr und Service-Public Entreprendre regelmäßig kontrollieren.

Häufige Fragen

Ab wann müssen Unternehmen in Frankreich elektronische Rechnungen empfangen können?

Nach dem aktuellen Fahrplan gilt die Empfangspflicht für alle betroffenen Unternehmen ab dem 1. September 2026. Das umfasst auch kleine Unternehmen, die ihre eigenen elektronischen Rechnungen erst später ausstellen müssen.

Wann beginnt die Ausstellungspflicht in Frankreich?

Große Unternehmen und Entreprises de taille intermédiaire starten am 1. September 2026. Kleine und mittlere Unternehmen sowie Kleinstunternehmen sollen ab dem 1. September 2027 elektronische Rechnungen ausstellen.

Gilt der Zeitplan auch für deutsche Unternehmen?

Relevant wird der Zeitplan vor allem, wenn ein deutsches Unternehmen eine französische Gesellschaft, Niederlassung oder in Frankreich ansässige umsatzsteuerpflichtige Einheit betreibt. Reine grenzüberschreitende Fälle sollten zusätzlich auf E-Reporting und lokale Steuerpflichten geprüft werden.

Reicht eine PDF-Rechnung per E-Mail weiterhin aus?

Für die betroffenen französischen B2B-Umsätze ist eine einfache PDF-Rechnung in der Regel nicht das Zielmodell. Entscheidend sind strukturierte Rechnungsdaten, die über eine zugelassene Plattform oder kompatible Lösung verarbeitet werden können.

Was ist eine zugelassene Plattform in Frankreich?

Eine zugelassene Plattform ist ein vom Staat anerkanntes System für den Austausch elektronischer Rechnungen und die Übermittlung relevanter Daten. Unternehmen können eine solche Plattform direkt nutzen oder über eine kompatible Softwarelösung angebunden sein.

Müssen kleine Unternehmen schon 2026 etwas tun?

Ja. Auch wenn die Ausstellungspflicht für viele kleine Unternehmen erst 2027 beginnt, müssen sie ab 1. September 2026 elektronische Rechnungen empfangen können. Außerdem benötigen Datenbereinigung, Plattformwahl und Tests oft mehrere Monate Vorlauf.

Welche Rechnungen fallen unter die französische Reform?

Im Zentrum stehen Rechnungen zwischen in Frankreich ansässigen, umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen. Andere Umsätze, etwa mit Privatkunden oder grenzüberschreitenden Geschäftspartnern, können über Meldepflichten erfasst werden und sollten gesondert bewertet werden.

Was bedeutet E-Reporting in Frankreich?

E-Reporting bezeichnet die Übermittlung bestimmter Transaktionsdaten an die Verwaltung. Es ergänzt die elektronische Rechnung und kann Fälle betreffen, die nicht vollständig im inländischen B2B-Rechnungsfluss abgebildet sind.

Welche Daten sollten vor den Fristen bereinigt werden?

Wichtig sind insbesondere SIREN- und SIRET-Nummern, Umsatzsteuerangaben, Anschriften, Rechtsformen, Rechnungskontakte, Zahlungsbedingungen, Steuercodes, Bankdaten und Kundengruppen. Schlechte Stammdaten können elektronische Rechnungen blockieren.

Wann sollte die Plattformentscheidung fallen?

Unternehmen sollten die Entscheidung deutlich vor September 2026 treffen, damit Anbindung, Tests, Schulung und interne Prozesse rechtzeitig abgeschlossen werden können. Wer mehrere Systeme oder Gesellschaften hat, braucht meist mehr Vorlauf.

Wo stehen die offiziellen Informationen zum französischen Zeitplan?

Maßgebliche Informationen veröffentlichen die französische Steuerverwaltung auf impots.gouv.fr und Service-Public Entreprendre. Diese Quellen sollten während der Umsetzung regelmäßig geprüft werden.

Welche Abteilungen sollten in das Projekt einbezogen werden?

Typischerweise sollten Buchhaltung, Steuern, IT, Einkauf, Vertrieb, Stammdatenverantwortliche und gegebenenfalls Shared-Service-Teams beteiligt sein. Bei internationalen Gruppen ist außerdem die Abstimmung mit zentralen ERP- und Compliance-Teams wichtig.

Wichtige Regeln, Formate und Begriffe

Europäische KommissionEN 16931Richtlinie 2014/55/EUstrukturierte elektronische RechnungFrankreich E-Rechnung Fristen 2026/2027France

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Offizielle Quellen

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