1. Zuerst klären, ob eine regulierte französische E-Rechnung zu erwarten ist
Bevor jemand Schnittstellen durchsucht, müssen die beiden juristischen Personen und der Geschäftsvorgang feststehen. Erfassen Sie beim Lieferanten den exakten Firmennamen und die SIREN, beim Käufer ebenfalls die SIREN sowie, soweit für die Adressierung verwendet, SIRET und elektronische Empfangsadresse. Ordnen Sie außerdem Leistungsland, Umsatzsteuerstatus, Rechnungsart und Datum zu. Ein französischer Markenname, eine Lieferadresse in Lyon oder eine Bestellung aus einem französischen Werk beweist noch nicht, welche Gesellschaft Rechnungsaussteller oder Rechnungsempfänger ist. Häufig wird schlicht im falschen ERP-Mandanten oder unter einer Schwestergesellschaft gesucht. Amtlich gesichert ist: Seit dem 1. September 2026 müssen betroffene Unternehmen elektronische Rechnungen empfangen können. Große Unternehmen und ETI beginnen zu diesem Zeitpunkt auch mit Ausstellung und E-Reporting; für KMU und Kleinstunternehmen folgt diese Stufe 2027. Im Mittelpunkt der E-Rechnung stehen inländische B2B-Umsätze zwischen in Frankreich ansässigen, umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen. B2C- und internationale Vorgänge werden anders behandelt und können eher dem E-Reporting als diesem Empfangspfad zuzuordnen sein. Die konkrete steuerliche Einordnung sollte bei ungewöhnlichen Konstellationen aus einer aktuellen amtlichen Quelle oder durch qualifizierte Beratung bestätigt werden. Für einen regulierten Austausch nutzen betroffene Unternehmen eine zugelassene Plattform, die plateforme agréée (PA), zum Senden und Empfangen. Eine lediglich kompatible Buchhaltungs- oder Fakturierungslösung übernimmt diese geregelte Rolle nicht selbst, solange sie dafür nicht registriert ist. Eine per E-Mail übersandte PDF-Kopie kann der sachlichen Abstimmung dienen, belegt jedoch nicht, dass die regulierte E-Rechnung beim Käufer eingegangen ist. Umgekehrt folgt aus einem fehlenden ERP-Beleg nicht, dass der Lieferant nichts übermittelt hat: Die Unterbrechung kann vor der Absender-PA, auf dem Leitweg, bei der Empfänger-PA oder erst in der internen Verarbeitung liegen. Die erste Entscheidung lautet daher: richtiger Rechts- und Prozesspfad oder falsche Erwartung? Erst danach beginnt die technische Spurensuche.