1. Diagnose: „Rejetée“ ist nicht dasselbe wie „Refusée“
Offizieller Fakt: Der Anhang zum Lebenszyklusstatus der externen Spezifikationen v3.2 (Flux 6) führt für das Rechnungsobjekt unter anderem 200 Déposée, 210 Refusée, 212 Encaissée und 213 Rejetée auf. Bei Zurückweisung oder Ablehnung können ein Grundcode und eine Grundbezeichnung mitgegeben werden. Die Spezifikationen v3.2 datieren vom 30. April 2026. Empfohlene Kontrolle: Behandeln Sie 213 Rejetée zunächst als mögliches technisches, syntaktisches oder Routing-Ereignis und 210 Refusée als mögliche geschäftliche Käuferentscheidung – aber nie allein aufgrund dieser Kurzbeschreibung. Verbindlich sind die konkrete PA-Nachricht, der aktuelle Standard, der Vertrag und die fachliche Prüfung. Ein Factur-X-, UBL- oder CII-Fehler kann beispielsweise die technische Verarbeitung verhindern; eine strittige Menge oder Leistung kann dagegen einen Käuferkonflikt auslösen. Das ist operativ entscheidend: Wer einen Streit wie einen Formatfehler automatisch neu sendet, verschärft die Forderungslage; wer einen technischen Fehler als Storno deutet, riskiert fehlende Zustellung. Weder jeder Status Rejetée noch jeder Status Refusée löscht automatisch Forderung oder Ursprungsrechnung. Steuerliche und buchhalterische Folgen müssen fallbezogen beraten werden.