1. Auftrag, Flussmatrix und Entscheidungsrechte für den 1. bis 7. September
Der Störungsleitstand ist keine zweite Projektorganisation, sondern eine zeitlich begrenzte Betriebsführung für die erste Startwoche. Er überwacht je Rechtsträger und Rechnungsfluss, ob Versand, Empfang, Statusverarbeitung, E-Reporting und Buchung tatsächlich funktionieren. Legen Sie vor dem 1. September eine Matrix an: französischer Rechtsträger mit SIREN/SIRET, Rolle als Aussteller oder Empfänger, betroffene Umsatzart, PA, ERP beziehungsweise Nebenbuch, Format wie Factur-X, UBL oder CII, Annuaire-Route, zuständige Kreditoren- oder Debitorenstelle und Pflichtumfang zum Starttermin. Bei Konzernen gehört jede Gesellschaft in eine eigene Zeile; ein grüner Test für eine Gesellschaft beweist nichts für eine andere Route. Benennen Sie eine Leitstandsleitung mit Entscheidungsrecht über Prioritäten und Kommunikationsrhythmus. Daneben braucht es eindeutig erreichbare Verantwortliche für PA/Provider, ERP-Integration, Debitoren, Kreditoren, Steuer/E-Reporting, Stammdaten und Informationssicherheit sowie einen Ansprechpartner beim externen Buchhalter. Die Fachseite entscheidet, ob eine Rechnung wirtschaftlich dringend ist; Steuer und Rechnungswesen bewerten die Behandlung; IT und Anbieter diagnostizieren den Transport. Niemand sollte allein zugleich Fehlerursache, steuerliche Einordnung und Freigabe einer Ersatzmaßnahme bestimmen. Definieren Sie schriftlich, wer einen Fluss anhält, wer eine Kontinuitätskopie freigibt, wer Kunden oder Lieferanten kontaktiert und wer einen Fall schließt. Die DGFiP beschreibt für Startstörungen pragmatische Kontinuität und spätere Regularisierung, aber weder eine pauschale Schonfrist noch automatisch zulässige Ersatzkanäle. Deshalb sind interne Entscheidungsrechte nur Betriebsregeln: Sie ersetzen keine Prüfung der aktuellen offiziellen Hinweise, des PA-Vertrags und der konkreten steuerlichen oder buchhalterischen Behandlung. Das Tagesziel lautet nicht „keine Tickets“, sondern kontrollierte wirtschaftliche Fortführung mit sauber getrennten, nachvollziehbar regularisierten Ausnahmen.