1. Umfang und führende Systeme je Abschluss festlegen
Beginnen Sie nicht mit einem Gesamtvergleich aller Dateien, sondern mit einer klar abgegrenzten Kontrolleinheit. Dokumentieren Sie je juristischer Einheit den SIREN und die im Prozess verwendeten SIRET, die angebundene plateforme agréée (PA), die betroffenen ERP-Mandanten, Nebenbücher für Kreditoren und Debitoren, Bank- oder Liquiditätsmanagementsysteme sowie den Berichtszeitraum. Legen Sie außerdem fest, ob Eingangs- und Ausgangsrechnungen, Gutschriften, Stornierungen, grenzüberschreitende Vorgänge, E-Reporting und Zahlungsdaten in derselben oder in getrennten Kontrollstrecken behandelt werden. Das verhindert, dass unterschiedliche Populationen scheinbar plausible, aber wertlose Summen liefern. Definieren Sie für jede Information das führende System: Die PA belegt Übertragung, Empfang, Formatverarbeitung und verfügbare Lebenszyklusmeldungen; das ERP beziehungsweise Nebenbuch belegt Kontierung und Buchung; ein Freigabewerkzeug belegt Genehmigungen; Bank und Liquiditätsmanagement belegen Geldbewegungen. Das Hauptbuch bleibt die Grundlage der Rechnungslegung. Eine PA ersetzt es nicht, und ein Plattformstatus beweist weder die korrekte Buchung noch Freigabe, Zahlung oder steuerliche Behandlung. Umgekehrt beweist eine ERP-Buchung nicht, dass eine E-Rechnung erfolgreich über die vorgeschriebene Route übertragen wurde. Die französische Reform sieht für betroffene Unternehmen ab 1. September 2026 die Nutzung zugelassener Plattformen für Versand und Empfang elektronischer Rechnungen sowie die Übermittlung von Transaktions- und Zahlungsdaten vor. Die hier beschriebene monatliche Abstimmung ist jedoch eine empfohlene interne Kontrolle, keine von der DGFiP vorgegebene Monatsroutine. Frequenz, Wesentlichkeit, Verantwortliche und Abschlussfrist sind anhand von Volumen, Risiko und interner Steuerung festzulegen.