Frankreich · kurzfristiger Bereitschaftsplan

Noch nicht bereit für Frankreichs E-Rechnung? Sofort handeln

PA aktivieren, Rechnungsempfang nachweisen, Sendepflichten einordnen und Hindernisse vor dem 1. September 2026 dokumentiert beheben.

Kurzfazit:
  • Pflichtenblick: Zuerst je SIREN Empfang, Ausgangsübermittlung und E-Reporting getrennt zuordnen.
  • Hauptrisiko: Ein formal gebuchter Dienst ohne bestätigte elektronische Adressierbarkeit bleibt operativ wertlos.
  • Erster Schritt: Noch heute einen entscheidungsbefugten Verantwortlichen pro französischer Einheit einsetzen.
Zuletzt geprüft: 19. August 2026Offizielle QuellenKlare ZusammenfassungPraktische Information, keine Rechtsberatung
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Was Sie wissen müssen

Leitfaden

1. In 30 Minuten klären: Welche Gesellschaft muss am 1. September was können?

Beginnen Sie nicht mit Software, sondern mit einer Liste der betroffenen französischen Rechtsträger und ihrer umsatzsteuerlichen Rolle. Erfassen Sie je Gesellschaft SIREN, relevante SIRET, Unternehmensgröße, in Frankreich steuerbare Vorgänge und den heutigen Rechnungsweg. Nach den Informationen der DGFiP müssen betroffene steuerpflichtige Unternehmen ab dem 1. September 2026 elektronische Rechnungen über eine plateforme agréée, kurz PA, empfangen können. Diese Empfangsspur gilt deshalb auch für KMU und Kleinstunternehmen, obwohl deren Verpflichtung zur Ausstellung elektronischer Rechnungen später einsetzt. Für Großunternehmen und ETI ist zusätzlich sofort zu prüfen, welche Ausgangsrechnungen und welche Transaktions- oder Zahlungsdaten ab diesem Datum übermittelt werden müssen. Teilen Sie die Arbeit sichtbar in zwei Bahnen: Empfang für alle betroffenen Einheiten sowie Ausstellung und E-Reporting für Großunternehmen und ETI. Ein deutsches Mutterhaus, eine französische Tochter und mehrere Betriebsstätten dürfen nicht pauschal als ein einziger Fall behandelt werden. Markieren Sie ungeklärte Steuerfälle separat und lassen Sie sie fachlich beurteilen. Die Größenklasse, Konzernzugehörigkeit oder Nutzung eines ERP ersetzt keine Prüfung des konkreten französischen Rechtsträgers. Empfohlene interne Kontrolle: Benennen Sie noch heute je Gesellschaft einen verantwortlichen Entscheider und einen operativen Stellvertreter. Das ist Organisationspraxis, keine behördliche Vorgabe. Prüfen Sie aktuelle amtliche Hinweise und den fallspezifischen steuerlichen und rechtlichen Anwendungsbereich.

Leitfaden

2. Mindestbereitschaft festlegen, Optimierung bewusst verschieben

Mindestbereitschaft bedeutet in dieser Lage nicht, dass jede Buchungsregel, Freigabekette und ERP-Schnittstelle automatisiert ist. Bis zum Stichtag sollte jeder betroffene Rechtsträger vertraglich und technisch einer geeigneten PA zugeordnet sein, im Annuaire korrekt adressierbar erscheinen, autorisierte Zugänge besitzen und eine eingehende elektronische Rechnung kontrolliert annehmen, anzeigen, exportieren und intern bearbeiten können. Außerdem braucht es einen getesteten Weg für Warnungen, Fehlerklärung und menschliche Prüfung. Ein unterschriebener Vertrag allein beweist diese Funktionskette nicht. Ebenso ist ein per E-Mail versandtes PDF kein Ersatz für den vorgeschriebenen strukturierten Empfang über die zulässige Infrastruktur. Factur-X kann zwar eine strukturierte Komponente enthalten; entscheidend ist dennoch der regelkonforme Weg über die PA und nicht der Dateiname. Verschieben dürfen Sie nach dokumentierter Risikoentscheidung beispielsweise tiefe ERP-Automatisierung, Komfort-Dashboards, zusätzliche Genehmigungsstufen, Stammdatenbereinigung ohne Routingbezug und umfangreiche Analytik. Nicht verschieben sollten Sie Identität, Vertragsumfang, Verzeichniseintrag, Zugriffsrechte, Alarmierung und einen realen durchgängigen Nachweis. Definieren Sie eine interne Änderungssperre für nicht zwingende Anpassungen, damit das Team den funktionierenden Minimalpfad nicht kurz vor dem Termin destabilisiert. Diese Priorisierung und die Sperrfrist sind empfohlene Kontrollen, keine amtliche Schonfrist oder rechtliche Absicherung. Die DGFiP veröffentlicht keine Grundlage dafür, Untätigkeit mit einer selbst gesetzten Minimalversion zu entschuldigen.

Leitfaden

3. Noch heute eine PA entscheiden: Kriterien, Liste und Vertrag

Verwenden Sie ausschließlich die aktuelle offizielle DGFiP-Liste der plateformes agréées als Ausgangspunkt und prüfen Sie den Status unmittelbar vor der Entscheidung erneut. Erstellen Sie keine lange Rangliste, sondern verlangen Sie für die konkrete französische Gesellschaft belastbare Antworten auf wenige Ausschlusskriterien: Ist genau dieser Rechtsträger vertragsfähig und vom Leistungsumfang erfasst? Unterstützt die Plattform Empfang sowie, falls jetzt erforderlich, Ausstellung und E-Reporting? Welche Formate wie Factur-X, UBL oder CII werden verarbeitet? Wie werden Annuaire-Adressierung, Nutzerrollen, Export, Archivzugriff, Protokolle, Fehlerstatus und ERP- oder Buchhaltungsanbindung umgesetzt? Eine kompatible Softwarelösung ohne PA-Befugnis darf die der PA vorbehaltenen Übermittlungen nicht selbst ersetzen. Fragen Sie daher ausdrücklich, welche Leistung die PA erbringt und welche lediglich ein Integrator oder Softwareanbieter liefert. Lassen Sie sich keine rechtlich nicht belegte Zusage wie garantiert einsatzbereit in 24 Stunden als Entscheidungsgrundlage verkaufen. Einrichtungszeiten sind vertrags- und fallabhängig; einen amtlichen universellen SLA gibt es nicht. Prüfen Sie Preis, Kündigung, Supportzeiten, Datenexport, Unterauftragnehmer, Sicherheitsanforderungen und die Behandlung mehrerer SIRET. Der Vertrag muss die richtigen Gesellschaften, Pflichten und Starttermine nennen. Bei zwei tragfähigen Optionen gewinnt nicht die schönste Demo, sondern die Option, die Identitätsprüfung, Annuaire-Aktivierung, kontrollierten Empfang und belastbare Nachweise vor dem Stichtag realistisch liefern kann. Halten Sie Entscheidung, Annahmen, offene Punkte und Genehmigung in einem kurzen Protokoll fest.

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4. PA-Einrichtung und Annuaire-Aktivierung nachweisbar abschließen

Stellen Sie für die Einrichtung ein einziges geprüftes Identitätspaket zusammen: Firmenname, SIREN, betroffene SIRET, Umsatzsteuer-Identifikationsdaten, Register- und Kontaktangaben sowie den Nachweis, wer die Gesellschaft vertreten oder die Einrichtung beauftragen darf. Übermitteln Sie Unterlagen nur über den vereinbarten sicheren Kanal. Benennen Sie einen fachlichen Eigentümer, einen technischen Ansprechpartner und eine Person mit Entscheidungsbefugnis; unklare Zuständigkeit ist in zwölf Tagen oft gefährlicher als eine fehlende Komfortfunktion. Lassen Sie sich von der PA bestätigen, welche Gesellschaft aktiviert wurde, welche Empfangsadressen oder Weiterleitungsregeln angelegt sind, welche Benutzer Zugriff haben und ob noch eine Prüfung aussteht. Kontrollieren Sie anschließend das Annuaire über die von Service-Public beschriebene Verzeichnisfunktion. Dort soll erkennbar sein, ob das Unternehmen einer PA beigetreten ist und welche elektronischen Rechnungsadressen für den Empfang bestehen. Ein Screenshot kann als interner Zeitnachweis nützlich sein, ersetzt aber keinen funktionalen Test. Speichern Sie zusätzlich Vertragsbestätigung, Aktivierungsstatus, Rollenliste, Zeitstempel, Weiterleitungsreferenz und Nummern der Unterstützungsfälle in einem kontrollierten Evidenzpaket. Dieses Paket ist eine empfohlene interne Nachweisführung, kein amtlich definierter amtlich definierter Schutzstatus. Wenn SIREN oder SIRET nicht eindeutig zugeordnet werden, stoppen Sie weitere Routingänderungen und klären Sie die Identität zuerst. Prüfen Sie auch, ob ein früherer Anbieter oder eine alte Adresse Konflikte erzeugt. Melden Sie Abweichungen unverzüglich an die PA und dokumentieren Sie Korrektur sowie erneute Kontrolle.

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5. Minimaler Empfangsworkflow von der PA bis zur Kreditorenbearbeitung

Zeichnen Sie einen einzigen, verständlichen Ablauf: Die Rechnung erreicht die elektronische Adresse des Rechtsträgers, die PA verarbeitet sie im zulässigen Format, ein berechtigter Benutzer oder eine Schnittstelle übernimmt sie, die Kreditorenbuchhaltung prüft Lieferant, Betrag, Steuerangaben und Bestellbezug, und ein Status oder Klärungsfall wird nachvollziehbar festgehalten. Für den Start reicht ein kontrollierter Portal- oder Exportprozess, wenn der geplante ERP-Anbindung nicht rechtzeitig stabil wird und Vertrag sowie PA-Funktion dies erlauben. Der manuelle Ersatzprozess muss jedoch Zugangsschutz, tägliche Zuständigkeit, Vier-Augen-Prüfung bei kritischen Fällen, sichere Ablage und eine spätere Abstimmung mit dem Buchhaltungssystem umfassen. Richten Sie Alarme für neue Rechnungen, Verarbeitungsfehler, unzustellbare Dokumente und ausbleibende erwartete Eingänge ein. Mindestens zwei autorisierte Personen sollten den Zugang beherrschen; vermeiden Sie ein einziges persönliches Konto als Engpass. Prüfen Sie, wie Originaldaten, lesbare Darstellung, Anhänge, Statushistorie und Export verfügbar bleiben und welche Archivleistung tatsächlich vertraglich enthalten ist. Eine menschliche Sichtprüfung kann Fehler erkennen, macht E-Mail oder ein bloßes PDF aber nicht zum konformen Empfangskanal. Vereinbaren Sie für Störungen einen internen Prüfweg mit PA-Unterstützung, Kreditorenteam und Lieferant, ohne einen nicht amtlich bestätigten Ersatzkanal als rechtskonform zu bezeichnen. Das Ergebnis sollte ein kurzer Arbeitsablauf mit Besitzer, Vertretung, Prüffrequenz, Eskalationsgrenze und Speicherort der Evidenz sein.

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6. Drei Abnahmetests, die Weiterleitung und Bearbeitung wirklich prüfen

Test eins ist eine gültige elektronische Rechnung für den richtigen Rechtsträger. Nutzen Sie nach Abstimmung mit PA und Testpartner einen produktionssicheren Kleinfall oder eine ausdrücklich vorgesehene Testmöglichkeit. Beispiel: Die fiktive Lyon Atelier SAS mit SIREN 123 456 789 bestellt Büromaterial für 120 Euro netto. Der Lieferant adressiert die Rechnung an die bestätigte Empfangsadresse; das Team protokolliert Eingangszeit, Format, sichtbare Kerndaten, PA-Status, Export und Übergabe an die Kreditorenbearbeitung. Test zwei provoziert kontrolliert eine falsche Weiterleitungsangabe oder einen unzutreffenden Identifikator. Erwartet wird keine stille Zuordnung, sondern ein erkennbarer Fehlerstatus, Alarm und definierter Klärungsweg. Verwenden Sie keine reale fremde SIREN und verhindern Sie versehentliche Buchung oder Zahlung. Test drei deckt eine Gutschrift, Korrektur oder ein Duplikat ab. Prüfen Sie, ob der Bezug zur Ursprungsrechnung verständlich bleibt und ob eine doppelte Zahlung blockiert oder zur manuellen Prüfung geleitet wird. Legen Sie vor jedem Test Soll-Ergebnis, Verantwortliche und Abbruchkriterien fest. Nach jedem Lauf sichern Sie Zeitstempel, Referenzen, Bildschirm- oder Protokollnachweise und die fachliche Freigabe. Ein positives Portalbild ohne Abgleich der Gesellschaft und ohne Weiterverarbeitung ist kein vollständiger Durchlauftest. Schlägt ein Test fehl, ändern Sie nur eine Ursache gleichzeitig und wiederholen Sie kontrolliert; blinde Mehrfachversuche können Duplikate und unklare Zustände erzeugen. Stimmen Sie produktive Tests mit den Beteiligten ab und vermeiden Sie fingierte steuerliche Belege ohne fachliche Freigabe.

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7. Entscheidungsbaum für Hindernisse: vom fehlenden Vertrag bis zum unklaren Geltungsbereich

Keine PA ausgewählt: Prüfen Sie die aktuelle DGFiP-Liste, wenden Sie die Ausschlusskriterien aus Abschnitt drei an und eskalieren Sie noch am selben Tag eine Entscheidung. Vertrag ausstehend: Verlangen Sie schriftlich den offenen Schritt, die verantwortliche Partei und einen realistischen Termin; parallel halten Sie eine zweite geeignete PA als geprüfte Option bereit, ohne Doppelaktivierungen auszulösen. Gesellschaft im Annuaire nicht sichtbar oder Adresse fehlt: Vergleichen Sie SIREN, SIRET, Firmenname und Aktivierungsstatus, eröffnen Sie einen priorisierten Supportfall und testen Sie erst nach bestätigter Korrektur erneut. Rechnung kommt nicht an: Prüfen Sie Absenderstatus, Zieladresse, PA-Protokoll, Formatannahme und internen Zugriff in dieser Reihenfolge; bitten Sie nicht einfach wiederholt um erneutes Senden. ERP-Anbindung verspätet: Frieren Sie die instabile Integration ein und nutzen Sie einen vertraglich unterstützten, zugriffsgeschützten Portal- oder Exportprozess mit täglicher manueller Abstimmung. Umfang unklar: Trennen Sie den sicheren Empfangsbedarf von offenen Fragen zu Ausstellung, E-Reporting, Transaktionsart und Zahlungsdaten und holen Sie gezielt französischen Steuer- oder Rechtsrat ein. Bei Großunternehmen und ETI darf die offene Ausgangs- oder E-Reporting-Spur nicht hinter dem Empfangsprojekt verschwinden. Für jedes Hindernis braucht das interne Register Auswirkung, Eigentümer, nächste Entscheidung, Frist, Evidenz und Eskalationsweg. Diese Entscheidungslogik ist betriebliche Risikosteuerung und weder eine amtliche Toleranz noch eine Garantie gegen Folgen. Behaupten Sie gegenüber Lieferanten oder Behörden keine Bereitschaft, solange Identität, Routing und Empfang nicht nachgewiesen sind.

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8. In der ersten Betriebswoche: täglich abstimmen statt nur auf das Portal schauen

Planen Sie vom ersten Betriebstag an eine tägliche Abstimmung zwischen erwarteten Lieferantenrechnungen, PA-Eingängen und übernommenen Kreditorenbelegen. Abweichungen werden nach Rechtsträger, Lieferant, Rechnungsreferenz, Zeitpunkt und Status untersucht. Führen Sie ein Störungsprotokoll mit Ursache, Geschäftsauswirkung, Besitzer, Kommunikation, Korrektur und Abschlussnachweis. Bei fehlenden oder fehlerhaften Eingängen gilt die interne Regel kein blindes Wiederholen: Erst Status und Referenz prüfen, dann gezielt korrigieren oder nach bestätigter Anweisung erneut übermitteln lassen. Informieren Sie wichtige Lieferanten sachlich über die bestätigte elektronische Adresse, den geplanten Start und einen Kontakt für Weiterleitungsfragen; erklären Sie nicht pauschal, E-Mail sei ein gleichwertiger Ersatz. Der externe oder interne Steuerberater beziehungsweise Buchhalter erhält eine Liste der betroffenen Gesellschaften, Rollen, Übergangsabläufe und offenen fachlichen Fragen. Begrenzen Sie Änderungen an Weiterleitung, Nutzerrechten und Schnittstellen auf freigegebene Zeitfenster und protokollieren Sie jede Anpassung. Eine solche Änderungssperre ist eine empfohlene interne Kontrolle. Prüfen Sie täglich Alarme, unbearbeitete Dokumente, Duplikate, fehlerhafte Exporte und Zugriffsprobleme. Großunternehmen und ETI ergänzen eine separate Abstimmung der fälligen Ausgangsübermittlungen und des E-Reportings. Am Ende jedes Tages bestätigt der benannte Eigentümer nicht nur, dass das System erreichbar war, sondern welche Dokumente empfangen, bearbeitet, abgelehnt oder eskaliert wurden. So entsteht ein belastbares Betriebsbild statt einer trügerischen grünen Statusanzeige.

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9. Datiertes 12-Tage-Programm vom 19. bis 31. August 2026

Am 19. August erfassen Sie Rechtsträger, Größenklasse, Pflichten und Eigentümer. Am 20. August prüfen Sie die offizielle PA-Liste und senden denselben strukturierten Fragenkatalog an eine kleine Zahl geeigneter Anbieter: Welche Gesellschaft kann bis wann identifiziert werden, wann erfolgt der Annuaire-Eintrag, welche Empfangsformate und Exporte stehen bereit, wer bearbeitet Hindernisse und welche Vertragsleistung deckt Ausstellung oder E-Reporting ab? Am 21. August treffen und protokollieren Sie die PA-Entscheidung. Am 22. August schließen Sie Vertrag, Vollmachten, SIREN- und SIRET-Prüfung sowie Zugänge ab. Der 23. August bleibt als Reservetag für fehlende Unterlagen oder Entscheidungen frei; planen Sie keine notwendige Anbieterleistung ein. Am 24. August kontrollieren Sie Adressen und Status im Annuaire. Vom 25. bis 27. August führen Sie die drei Abnahmetests durch und beheben jeweils die nachgewiesene Ursache. Am 28. August schulen Sie Eigentümer und Vertretung im Mindestablauf. Am 29. August informieren Sie relevante Lieferanten und Buchhaltung. Am 30. August testen Sie Alarme, Export, Zugriffsvertretung und Störungsprotokoll. Am 31. August gilt Freigabe nur, wenn die richtige Gesellschaft aktiv und adressierbar ist, berechtigte Personen Zugang haben, ein gültiger Eingang verarbeitet wurde, eine fehlerhafte Weiterleitung erkannt wird, Duplikat oder Korrektur kontrolliert behandelt wird und offene Risiken mit Eigentümer sowie Termin dokumentiert sind. Typische Fehler sind Vertragsabschluss mit der falschen Konzerngesellschaft, Vertrauen auf PDF-E-Mail, ungeprüfte SIRET-Zuordnung, Portalzugang nur für eine Person und ein ERP-Produktivstart ohne Rückfallprozess. Wird die Freigabe verweigert, eskalieren Sie das konkrete Hindernis statt eine Schonfrist zu unterstellen. Nächster Schritt ist ein Frankreich-Bereitschaftsbericht, der Nachweise, Lücken, Pflichten und priorisierte Maßnahmen je Rechtsträger zusammenführt. Dieser Leitfaden ist praktische Information, keine Rechts-, Steuer- oder Buchhaltungsberatung.

Checkliste

Alle betroffenen französischen Rechtsträger mit SIREN, SIRET, Größenklasse und Umsatzsteuerrolle erfassen.

Empfangspflicht für jede Einheit sowie Ausstellung und E-Reporting für Großunternehmen und ETI getrennt bewerten.

PA ausschließlich anhand der aktuellen DGFiP-Liste und rechtsträgerbezogener Vertragsfähigkeit auswählen.

Vertrag, Vollmacht, Leistungsumfang, Startdatum und verantwortliche Kontakte schriftlich bestätigen.

Annuaire-Eintrag und elektronische Empfangsadressen je Gesellschaft kontrollieren und zeitlich dokumentieren.

Mindestens zwei berechtigte Nutzer sowie Alarm-, Export- und Vertretungsweg einrichten.

Gültigen Eingang, Fehlrouting und Gutschrift, Korrektur oder Duplikat kontrolliert testen.

ERP-Verzögerung mit einem von der PA unterstützten manuellen Portal- oder Exportablauf absichern.

Tägliche Abstimmung, Störungsprotokoll und Regel gegen blinde Wiederholungsversuche aktivieren.

Freigabeentscheidung am 31. August anhand nachprüfbarer Evidenz und benannter Restrisiken entscheiden.

Häufige Fragen

Was soll ein französisches Unternehmen tun, wenn es am 19. August 2026 noch nicht bereit ist?

Zuerst sind betroffene Rechtsträger und Pflichten zu trennen, danach PA-Auswahl, Identitätsprüfung, Annuaire-Aktivierung und ein minimaler Empfangstest zu priorisieren. Komfortfunktionen und tiefe Automatisierung können nach dokumentierter Risikoentscheidung später folgen. Für Großunternehmen und ETI muss parallel die Spur für Ausstellung und E-Reporting bearbeitet werden.

Gibt es eine offizielle Schonfrist nach dem 1. September 2026?

Dieser Leitfaden unterstellt keine Schonfrist, Toleranz oder automatische Ausnahme. Verlassen Sie sich nicht auf Gerüchte oder unverbindliche Vertriebsangaben, sondern prüfen Sie die aktuelle DGFiP-Veröffentlichung und holen Sie für den konkreten Sachverhalt fachlichen Rat ein. Interne Übergangsmaßnahmen sind Risikokontrollen, kein rechtlicher Schutzraum.

Reicht es, Rechnungen weiterhin als PDF per E-Mail zu empfangen?

Nein, ein PDF per E-Mail sollte nicht als konformer Ersatz für den strukturierten Empfang über eine PA dargestellt werden. Auch wenn eine lesbare Datei intern zur Prüfung dient, müssen der zulässige Übermittlungsweg, die richtige elektronische Adresse und die Verarbeitung durch die PA nachgewiesen werden. Factur-X ist zudem mehr als nur ein sichtbares PDF, ersetzt aber ebenfalls nicht den richtigen Übermittlungsweg.

Was müssen KMU und Kleinstunternehmen zum 1. September 2026 mindestens vorbereiten?

Sie sollten für betroffene französische Einheiten den Empfang elektronischer Rechnungen über eine geeignete PA ermöglichen und praktisch nachweisen. Dazu gehören Vertrag und Identität, korrekte Adressierung im Annuaire, autorisierte Zugänge, Alarmierung, Export oder Weiterleitung sowie ein kontrollierter Bearbeitungsprozess. Die spätere Ausstellungsfrist beseitigt die Empfangsanforderung am 1. September nicht.

Ist die Unterzeichnung eines PA-Vertrags gleichbedeutend mit Einsatzbereitschaft?

Nein. Der Vertrag ist nur ein Teil des Nachweises. Die richtige Gesellschaft muss aktiviert und im Annuaire adressierbar sein, zuständige Personen müssen Zugriff besitzen, und mindestens ein sicher geplanter durchgängiger Eingang sollte einschließlich Fehlerbehandlung und Übergabe an die Kreditorenbearbeitung erfolgreich geprüft werden.

Welche drei Tests sind kurz vor dem Termin am wichtigsten?

Prüfen Sie erstens eine gültige Rechnung an den richtigen Rechtsträger, zweitens einen kontrollierten Fall mit falscher Route oder Kennung und drittens eine Gutschrift, Korrektur oder ein Duplikat. Definieren Sie vorher das erwartete Ergebnis und sichern Sie danach Status, Zeitstempel, Referenzen und fachliche Freigabe. Produktive Tests müssen mit PA und Beteiligten abgestimmt sein.

Was tun, wenn der ERP-Anbindung nicht rechtzeitig fertig wird?

Stoppen Sie riskante Last-Minute-Änderungen und prüfen Sie einen vertraglich unterstützten Portal- oder Exportprozess der PA. Dieser befristete interne Ablauf braucht Zugriffsschutz, feste Zuständigkeit, tägliche Abstimmung, sichere Ablage und spätere Übernahme ins Buchhaltungssystem. Er macht E-Mail oder PDF nicht zu einem zulässigen Ersatzkanal.

Welche Nachweise sollte das Unternehmen für den Freigabeentscheidung-Termin aufbewahren?

Sinnvoll sind Vertrags- und Aktivierungsbestätigung, geprüfte SIREN- und SIRET-Zuordnung, Annuaire-Nachweis, Rollen- und Zugriffsliste, Testergebnisse, Zeitstempel, Weiterleitungsreferenzen, Störungsprotokoll und dokumentierte Restrisiken. Dieses Evidenzpaket ist eine empfohlene interne Kontrolle und kein amtlich festgelegter amtlich definierter Schutzstatus.

Wichtige Regeln, Formate und Begriffe

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