1. In 30 Minuten klären: Welche Gesellschaft muss am 1. September was können?
Beginnen Sie nicht mit Software, sondern mit einer Liste der betroffenen französischen Rechtsträger und ihrer umsatzsteuerlichen Rolle. Erfassen Sie je Gesellschaft SIREN, relevante SIRET, Unternehmensgröße, in Frankreich steuerbare Vorgänge und den heutigen Rechnungsweg. Nach den Informationen der DGFiP müssen betroffene steuerpflichtige Unternehmen ab dem 1. September 2026 elektronische Rechnungen über eine plateforme agréée, kurz PA, empfangen können. Diese Empfangsspur gilt deshalb auch für KMU und Kleinstunternehmen, obwohl deren Verpflichtung zur Ausstellung elektronischer Rechnungen später einsetzt. Für Großunternehmen und ETI ist zusätzlich sofort zu prüfen, welche Ausgangsrechnungen und welche Transaktions- oder Zahlungsdaten ab diesem Datum übermittelt werden müssen. Teilen Sie die Arbeit sichtbar in zwei Bahnen: Empfang für alle betroffenen Einheiten sowie Ausstellung und E-Reporting für Großunternehmen und ETI. Ein deutsches Mutterhaus, eine französische Tochter und mehrere Betriebsstätten dürfen nicht pauschal als ein einziger Fall behandelt werden. Markieren Sie ungeklärte Steuerfälle separat und lassen Sie sie fachlich beurteilen. Die Größenklasse, Konzernzugehörigkeit oder Nutzung eines ERP ersetzt keine Prüfung des konkreten französischen Rechtsträgers. Empfohlene interne Kontrolle: Benennen Sie noch heute je Gesellschaft einen verantwortlichen Entscheider und einen operativen Stellvertreter. Das ist Organisationspraxis, keine behördliche Vorgabe. Prüfen Sie aktuelle amtliche Hinweise und den fallspezifischen steuerlichen und rechtlichen Anwendungsbereich.