1. Anbieteridentität und Zulassungsstatus zuerst prüfen
Vergleichen Sie erst Preise, wenn der genaue Rechtsträger des Anbieters, seine Vertragspartei und sein aktueller Eintrag in der offiziellen DGFiP-Liste übereinstimmen. Halten Sie Firmenname, Registrierungsbezeichnung, Datum der Prüfung und angebotene Plattform schriftlich fest; ähnliche Marken- oder Produktnamen reichen nicht. Nur eine registrierte plateforme agréée (PA, früher PDP) darf sämtliche regulierten Funktionen selbst ausführen. Eine kompatible, aber nicht registrierte Lösung kann diese Rolle nicht eigenständig übernehmen. Nach Angaben der DGFiP müssen betroffene Unternehmen ab dem 1. September 2026 eine PA für die Übermittlung und den Empfang elektronischer Rechnungen sowie für Transaktions- und Zahlungsdaten nutzen. Die DGFiP beschreibt außerdem Formatkonvertierung unter Wahrung von Integrität, Authentizität, Lesbarkeit und Vollständigkeit. Die jeweils drei Jahre erneuerbare Registrierung und die vorgesehenen Interoperabilitätstests belegen den regulatorischen Status, nicht den Umfang Ihres gebuchten Pakets. Fordern Sie daher einen datierten Nachweis und bestätigen Sie den Status erneut vor Unterschrift. Ermitteln Sie zusätzlich, ob ein Wiederverkäufer, Integrator oder Konzernunternehmen abrechnet und wer für die regulierte Leistung einsteht. So verhindern Sie, dass Zulassungsnachweis, Leistungsversprechen und Rechnung von drei nicht sauber zugeordneten Parteien stammen.