1. Die Entscheidungseinheit eindeutig abgrenzen
Eine belastbare Startfreigabe wird nicht für „Frankreich insgesamt“ und auch nicht allein für ein ERP erteilt. Die kleinste sinnvolle Entscheidungseinheit verbindet juristische Person, SIREN, Prozessrichtung und Meldeweg. Für jede französische Gesellschaft sind deshalb mindestens eingehender Rechnungsempfang, ausgehende Rechnungsstellung und die jeweils einschlägigen E-Reporting-Populationen getrennt zu betrachten. SIRET, Betriebsstätte, Rechnungskanal, ERP-Instanz und organisatorischer Standort ergänzen das Bild, ersetzen aber nicht die eindeutige Zuordnung zur verantwortlichen juristischen Person und ihrer SIREN. Der gesetzliche Zeitbezug gehört sichtbar auf das Entscheidungsblatt: Zum 1. September 2026 müssen alle in den Anwendungsbereich fallenden Unternehmen elektronische Rechnungen empfangen können. Großunternehmen und ETI beginnen zu diesem Termin zusätzlich mit Ausstellung und E-Reporting; für kleine und mittlere Unternehmen sowie Kleinstunternehmen beginnt diese zweite Stufe am 1. September 2027. Ob eine konkrete Transaktion tatsächlich unter die französischen Regeln fällt, muss anhand aktueller amtlicher Quellen und bei Zweifeln mit qualifizierter Steuerberatung geklärt werden. Die Einstufung darf nicht aus Umsatzgröße, Konzernzugehörigkeit oder einem alten Stammdatenfeld geraten werden. Praktisch entsteht eine Matrix: Zeile für jede SIREN, Spalten für Empfang, Versand, Transaktionsdaten und gegebenenfalls Zahlungsdaten. Jede Zelle nennt Volumen, verantwortliches System, plateforme agréée (PA), Datenquelle, Frist und Freigabeverantwortliche. Ein Konzern kann somit für den Empfang einer Gesellschaft startbereit sein, beim E-Reporting derselben Gesellschaft aber einen Stopp haben. Unzureichend sind Aussagen wie „ERP zu 95 Prozent fertig“, „die Gruppe nutzt eine PA“ oder „das Landesteam hat getestet“. Sie belegen weder, welche SIREN geroutet wird, noch welche Richtung und Population geprüft wurde. Der häufigste Abgrenzungsfehler ist eine grüne Gesamtampel, obwohl eine kleine Gesellschaft, ein Nebenbuch oder ein Zahlungsdatenstrom gar nicht im Testumfang enthalten war.