1. Startumfang, Verantwortliche und Populationsmatrix festlegen
Zum 1. September 2026 beginnt für Großunternehmen und Entreprises de taille intermédiaire (ETI), die als Verkäufer oder Dienstleister auftreten, die E-Reporting-Pflicht nach dem französischen Einführungsplan. Gleichzeitig müssen alle Unternehmen E-Rechnungen empfangen können; Großunternehmen und ETI starten außerdem mit der Ausstellung. Für die operative Steuerung genügt diese Frist allein jedoch nicht: Jede meldende rechtliche Einheit benötigt eine abgegrenzte Datenpopulation, einen fachlichen Eigentümer und einen technischen Übertragungsweg über eine plateforme agréée (PA). Eine lediglich kompatible, aber nicht registrierte Lösung kann E-Reporting-Daten nicht selbst unmittelbar an die Verwaltung übermitteln. Als offizielle Anforderung sind Umfang, Meldeart und anwendbarer Zeitplan anhand der aktuellen DGFiP-Vorgaben zu bestimmen. Als interne Kontrolle empfiehlt sich daneben eine Rechtsträger-/Populationsmatrix. Beschreiben Sie darin je SIREN beziehungsweise meldender Einheit: Geschäftsstrom, verkaufende Einheit, Kundenart, Leistungs- oder Lieferland, französische Umsatzsteuerbehandlung, Quellsystem, Transaktions- oder Zahlungsdaten, PA-Verbindung, Umsatzsteuerregime, verantwortliche Person und Vertretung. Eine sinnvolle Leselogik der Matrix lautet beispielsweise: „Filialhandel – B2C – Kassensystem – Transaktionsdaten – täglich verdichtete Quelldaten“ oder „Grenzüberschreitende Beratung – internationales B2B – ERP plus Debitorenbuchhaltung – Transaktions- und gegebenenfalls Zahlungsdaten“. Diese Zeilen sind Arbeitsannahmen, keine pauschalen Steuerurteile. Richten Sie drei klar getrennte Rollen ein: Steuerteam entscheidet über die fachliche Einordnung; Finanz-, Zahlungs- oder Handelsdatenteam bestätigt Vollständigkeit und Werte; ERP/Integration und PA-Kundendienst verantworten Erzeugung, Transport und technische Nachweise. Für jede Population sollte genau eine Person die Freigabe erteilen. Der größte Startfehler ist eine anonyme Gesamtliste „E-Reporting offen“, in der fachlich falsche Datensätze, technisch blockierte Sendungen und noch nicht fällige Zahlungsereignisse vermischt werden. Der erste Kontrollstand muss deshalb zeigen, was erwartet wurde, was korrekt erzeugt wurde, was zur PA gelangte und welches Ergebnis zurückkam.