1. Demo-Versprechen in belastbare Nachweise verwandeln
Die französische Reform umfasst drei unterschiedliche Bereiche: inländische B2B-E-Rechnungen, das E-Reporting von Transaktionen außerhalb dieses Rechnungskreises und das E-Reporting von Zahlungseingängen bei Umsätzen, deren VAT bei Vereinnahmung entsteht. Eine Demo muss deshalb zeigen, wie die Lösung einen Geschäftsvorgang klassifiziert, welche Daten sie an eine zugelassene Plattform (plateforme agréée, PA) übergibt und wie Rückmeldungen bis in das führende System gelangen. Ab 1. September 2026 müssen alle Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Große und mittlere Unternehmen müssen ab diesem Datum auch ausstellen und E-Reporting erfüllen; kleine und Kleinstunternehmen erhalten dafür grundsätzlich bis 1. September 2027 Zeit. Diese Stufen ändern nicht die Testmethode: Prüfen Sie frühzeitig den vollständigen Datenfluss zwischen ERP, Billing, POS oder Kassensystem, Buchhaltung, API und PA. Eine lediglich kompatible Lösung darf die regulierten Übermittlungen nicht selbst durchführen, wenn sie dafür keine Zulassung besitzt. Der Anbieter sollte daher klar belegen, ob sein Produkt selbst PA ist, über welche PA es angebunden wird und wer Fehler, Versionsänderungen sowie steuerliche Rückmeldungen betreibt. • Fordern Sie eine Live-Ausführung mit Ihren Testdaten statt einer Folienpräsentation oder eines aufgezeichneten Happy Paths. • Lassen Sie jeden Test vom Ursprungssystem bis zur PA-Rückmeldung und zur Buchhaltungsabstimmung verfolgen. • Verlangen Sie für Behauptungen zu Zulassung oder Registrierung einen aktuellen Verweis auf die DGFiP-Informationen und die Plattformliste. • Bewerten Sie fachliche Richtigkeit, technische Übertragung, Bedienbarkeit und Nachweisführung getrennt.