1. Warum die Leistungsprüfung nach dem Produktivstart nötig ist
Seit dem 1. September 2026 ist die französische Reform in Kraft. Nach der Mitteilung von Service-Public müssen alle betroffenen Unternehmen elektronische Rechnungen empfangen können; große Unternehmen und ETI beginnen zu diesem Termin außerdem mit Ausstellung und E-Reporting. Für KMU und Kleinstunternehmen folgen Ausstellung und E-Reporting am 1. September 2027. Service-Public empfiehlt, die eigenen Ströme abzubilden, Verfahren anzupassen und eine zum Bedarf passende Plateforme Agréée (PA) auszuwählen. Die DGFiP beschreibt die PA als regulierten Übermittlungsweg für elektronische Rechnungen sowie für die vorgeschriebenen Rechnungs-, Transaktions- und Zahlungsdaten. Sie kann eine Lieferantenrechnung in ein für den Empfänger geeignetes Format umwandeln, muss dabei aber Integrität, Echtheit, Lesbarkeit und Vollständigkeit erhalten. Die Eintragung auf der amtlichen PA-Liste beantwortet eine wichtige, aber begrenzte Frage: Darf die Plattform die regulierten Übermittlungs-, Empfangs- und Meldefunktionen vollständig erbringen? Sie beweist nicht, dass die konkrete Anbindung an Ihr ERP störungsarm arbeitet, Ihr Belegvolumen wirtschaftlich verarbeitet wird oder die Unterstützung Ihren vertraglichen Erwartungen entspricht. Eine kompatible Lösung kann fachlich wertvoll sein, benötigt für die regulierten Funktionen jedoch eine PA. Deshalb sind Zulassungsstatus und Eignung für den tatsächlichen Unternehmensbetrieb getrennt zu prüfen. Eine erste Ausgangslage sollte nach sieben Kalendertagen mit hinreichend repräsentativen Live-Strömen erstellt werden. Am 6. September 2026 sind seit dem Reformstart noch keine vollen sieben oder dreißig Tage vergangen; die Zeitfenster sind daher als Plan für die kommende Beobachtung zu verstehen, nicht als Behauptung bereits verfügbarer Langzeitdaten. Danach wird die Auswertung fortlaufend über die jeweils letzten 30 Tage aktualisiert. Bei geringem Volumen ist ein längerer Zeitraum sinnvoller als eine Scheingenauigkeit aus wenigen Belegen. Ziel ist keine öffentliche Anbieterwertung, sondern eine belastbare Käuferentscheidung: beibehalten, gezielt nachbessern, vertraglich eskalieren oder einen möglichen Wechsel vorbereiten. Steuerliche, rechtliche, buchhalterische und vertragliche Schlussfolgerungen sollten mit aktuellen amtlichen Quellen und qualifizierten Beratern abgeglichen werden.