Anwendungsfall und Zwei-Code-Fall sauber bestimmen
Offiziell darf jeder Steuerpflichtige Offline24 wählen, auch bei Schwierigkeiten mit dem Übertragungsnetz oder Internet. Das ist von einer amtlich bekannt gegebenen KSeF-Nichtverfügbarkeit, einem Ausfall beziehungsweise Notfall und einem Totalausfall zu trennen. Modellieren Sie deshalb im ERP einen eigenen Offline24-Status und lassen Sie den Finance Process Owner den zulässigen Auslöser sowie den Empfängertyp bestätigen. Ein inländischer umsatzsteuerpflichtiger Käufer erhält die Rechnung normalerweise über KSeF. Zwei Codes werden vor der Übermittlung benötigt, wenn eine offline ausgestellte Rechnung außerhalb von KSeF einem Käufer nach Art. 106gb(4) bereitgestellt wird, etwa einem ausländischen Käufer, Verbraucher oder Käufer ohne NIP: KOD I mit der Bezeichnung OFFLINE ermöglicht Zugriff und Datenprüfung, KOD II mit der Bezeichnung CERTYFIKAT bestätigt Ausstelleridentität und Authentizität. Das bedeutet nicht, dass jede Offline24-Rechnung zwei Codes trägt. Akzeptanzkriterium: Für Testfälle mit inländischem VAT-Käufer, Verbraucher und ausländischem Käufer wählt die Regelengine nachweislich den richtigen Bereitstellungsweg und erzeugt weder fehlende noch überflüssige Codes. Hauptrisiko ist eine pauschale Zwei-Code-Logik; Owner sind Finance und Product Owner des Connectors.