Entscheidungshilfe für französische E-Rechnungen

Sellsy E-Rechnung Frankreich: PA- und Praxischeck

Prüfen Sie Sellsy als Plateforme Agréée in Frankreich: Fristen, Funktionsumfang, E-Reporting, Kostenfragen und acht konkrete Auswahlkriterien.

Kurzfazit:
  • Starke Option, wenn Vertrieb und Finance einen gemeinsamen Belegfluss brauchen.
  • Kauf nur nach schriftlicher Modul- und Volumenzuordnung je Rechtseinheit.
  • Ausnahmebearbeitung und Datenexport sind entscheidender als die Demo-Oberfläche.
Zuletzt geprüft: 22. Juli 2026Offizielle QuellenKlare ZusammenfassungPraktische Information, keine Rechtsberatung
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Was Sie wissen müssen

Leitfaden

Für wen ist Sellsy als E-Rechnungslösung interessant?

Sellsy ist vor allem für französische KMU interessant, die CRM Rechnungsstellung, Angebote, Kundenstammdaten, Zahlungseinzug und Finanzprozesse in einer Umgebung verbinden möchten. Der praktische Nutzen hängt jedoch weniger vom Produktnamen als von Ihrem Ablauf ab: Erstellen Vertriebsmitarbeiter Angebote, werden diese ohne erneute Dateneingabe zu Rechnungen, und gelangen freigegebene Daten zuverlässig zur Buchhaltung und zur zugelassenen Plattform? Käufer sollten deshalb nicht nur nach „Sellsy E-Rechnung Frankreich“ suchen, sondern ihren Ist-Prozess dokumentieren: Anzahl der Gesellschaften und SIRET, monatliches Volumen, B2B-, B2C-, Export- und B2G-Fälle, Gutschriften, wiederkehrende Rechnungen sowie Lieferantenrechnungen. Ein kleines Dienstleistungsunternehmen kann andere Module und Kontrollen benötigen als ein Händler mit vielen Zahlungen oder eine Gruppe mit mehreren Rechtseinheiten. Entscheidend ist, ob das abonnierte Paket den tatsächlichen Prozess ohne manuelle Nebenlisten, doppelte Pflege oder unklare Verantwortlichkeiten trägt.

Leitfaden

Offizieller Zeitplan: Empfangen 2026, Ausstellen je nach Größe

Nach Service-Public müssen alle in den Anwendungsbereich fallenden Unternehmen ab 1. September 2026 elektronische Rechnungen empfangen können. Große Unternehmen und ETIs müssen ab diesem Datum auch ausstellen; KMU und Kleinstunternehmen folgen beim Ausstellen am 1. September 2027. Diese Fristen sind offizielle Vorgaben und sollten getrennt von Vertriebszusagen eines Anbieters bewertet werden. Warten Sie als KMU dennoch nicht bis 2027: Der Rechnungseingang, Lieferantenstammdaten, interne Freigaben, Zugriffsrechte und der Buchhaltungsexport müssen bereits 2026 funktionieren. Erfassen Sie außerdem, welche Gesellschaftsgröße für jede Rechtseinheit gilt und welche grenzüberschreitenden oder B2C-Umsätze in das E-Reporting fallen. Planen Sie rückwärts mit Pilotbetrieb, Datenbereinigung, Schnittstellentest und Schulung. Ein sinnvoller interner Zieltermin liegt deutlich vor der gesetzlichen Frist, damit fehlerhafte SIREN/SIRET, fehlende TVA-Daten oder nicht routbare Empfänger nicht erst im Echtbetrieb auffallen.

Leitfaden

Offizieller PA-Status ist nicht dasselbe wie Ihr Vertragsumfang

Die am 21. Juli 2026 aktualisierte DGFiP-Seite führt „TeamSystem Sellsy“ in der herunterladbaren Liste der Betreiber, die alle Bedingungen einschließlich Interoperabilitätstests erfüllen. Damit ist die Frage „Ist Sellsy offiziell eine PA?“ nach dem Stand dieses Checks grundsätzlich mit Ja zu beantworten. Eine Plateforme Agréée, früher PDP genannt, kann elektronische Rechnungen ausstellen, übertragen und empfangen, Pflichtdaten extrahieren sowie Transaktions- und Zahlungsdaten weiterleiten. Die Registrierung bewertet unter anderem steuerliche Anforderungen, Infrastruktur, Datensicherheit und Interoperabilität. Daraus folgt aber keine Garantie, dass jedes Sellsy-Paket, Modul, Land, Unternehmen, Nutzerprofil oder jeder Konnektor automatisch enthalten ist. Die Sellsy-Seite enthält zudem noch gemischte ältere Formulierungen zur Vorregistrierung; für den Status ist die aktuelle DGFiP-Liste maßgeblich. Lassen Sie sich den exakten Vertragsumfang schriftlich bestätigen, einschließlich PA-Dienst, Volumen, Gesellschaften, API, Unterstützung, Archiv, Export und Vertragsausstieg.

Leitfaden

Vom Angebot zur Rechnung: CRM und Stammdaten sauber verbinden

Sellsy nennt SIRENE-Anreicherung, Angebot-zu-Rechnung-Konvertierung, wiederkehrende Rechnungen, automatische Mahnungen, Einkaufs- und Margenfunktionen, Zahlungsseiten und Bankabgleich. Diese Funktionen können Medienbrüche reduzieren, wenn die zugrunde liegenden Daten stimmen. Definieren Sie ein führendes System für Firmenname, Rechnungsadresse, SIREN, SIRET, TVA-/VAT-Nummer, E-Mail-Kontakte, Zahlungsbedingungen und Annuaire-Routing. Beispiel: Ein Verkäufer legt einen neuen Kunden im CRM an; vor dem ersten Angebot müssen SIRET und TVA-Status geprüft werden, bevor aus dem akzeptierten Angebot eine strukturierte Rechnung entsteht. Änderungen dürfen nicht nur in einer persönlichen Kontaktkarte landen. Legen Sie außerdem fest, wer Gutschriften genehmigt, Dubletten zusammenführt und gesperrte Kunden reaktiviert. Prüfen Sie im Testsystem, ob Steuerlogik, Belegreferenzen und Kundendaten ohne erneute Eingabe in Rechnung, PA-Übertragung und Buchhaltungsexport übernommen werden. Eine schöne CRM-Oberfläche ersetzt keine kontrollierte Stammdaten-Governance.

Leitfaden

Strukturierte Formate, Empfang und Ausnahmebearbeitung

Eine gewöhnliche PDF-Datei per E-Mail reicht für die verpflichtenden strukturierten Abläufe nicht aus. Relevant sind maschinenlesbare Formate und semantische Regeln, etwa Factur-X als hybrides PDF mit eingebettetem XML sowie UBL oder CII im Umfeld von EN 16931. Fragen Sie konkret, welche Eingangs- und Ausgangsformate Sellsy in Ihrem Paket unterstützt, wie Formatkonvertierung erfolgt und ob das Original samt Statusverlauf erhalten bleibt. Der Normalfall ist nur die Hälfte des Tests: Eine Lieferantenrechnung kann eine unbekannte SIRET, eine falsche Bestellreferenz, widersprüchliche Steuerdaten oder eine ungültige XML-Struktur enthalten. Dann müssen Zuständigkeit, Ablehnungsgrund, Korrektur und erneute Zustellung nachvollziehbar sein. Prüfen Sie auch Teilgutschriften, Storno, Anhänge, Duplikate und Lebenszyklusstatus. Für internationale Netze und öffentliche Auftraggeber sind Peppol beziehungsweise die B2G-Route über Chorus Pro gesondert zu klären; PA-Status allein beantwortet diese Anschlussfragen nicht.

Leitfaden

E-Reporting für B2C, Export und Zahlungsdaten abgrenzen

Die französische Reform betrifft neben B2B-E-Rechnungen auch E-Reporting für bestimmte Transaktionen, die nicht über den inländischen B2B-Rechnungsfluss abgedeckt sind, beispielsweise relevante B2C- oder internationale Umsätze. Je nach Vorgang können zusätzlich Zahlungsdaten erforderlich sein. Eine PA nimmt dafür Daten auf und übermittelt sie im vorgesehenen Verfahren, doch Unternehmen müssen zuerst wissen, aus welchen Kassen-, Shop-, CRM-, Bank- oder Buchhaltungssystemen die Informationen stammen. Lassen Sie Sellsy anhand Ihrer Fälle zeigen, welche Daten automatisch ermittelt werden, welche TVA-Kategorien unterstützt sind, wie Korrekturen erfolgen und wer fehlende Meldungen überwacht. Fragen Sie ausdrücklich nach Frequenz, Statusmeldungen, Fehlerwarteschlange und Abstimmung mit Bankabgleich oder Zahlungsseiten. Die Aussage „E-Reporting wird unterstützt“ ist ohne genaue Transaktionsarten, Länder, Steuercodes und gebuchtes Modul zu allgemein. Stimmen Sie die Zuordnung mit Ihrem Steuerberater ab und dokumentieren Sie, welches System pro Datenfeld führend ist.

Leitfaden

Vorführung in Echtzeit: fünf Fälle, die Sellsy wirklich zeigen sollte

Fordern Sie keine Folienpräsentation, sondern eine Vorführung in Echtzeit mit fünf vorbereiteten Fällen. Erstens: ein französisches B2B-Angebot wird nach Freigabe zur Factur-X-, UBL- oder CII-Rechnung und über das Annuaire korrekt geroutet. Zweitens: eine strukturierte Lieferantenrechnung kommt an, wird geprüft, freigegeben und mit Buchhaltungsexport sowie Belegbild übergeben. Drittens: eine fehlerhafte SIRET oder TVA-Angabe erzeugt eine verständliche Ausnahme, die korrigiert und erneut verarbeitet wird. Viertens: eine Gutschrift referenziert die Ursprungsrechnung und aktualisiert Status, Saldo und Prüfprotokoll. Fünftens: ein B2C-, Export- oder intra-EU-Fall erzeugt die passenden E-Reporting- und gegebenenfalls Zahlungsdaten. Lassen Sie dabei Rollen, Protokolle, API/Konnektoren, Benachrichtigungen und Archivzugriff anzeigen. Nutzen Sie anonymisierte Beispieldaten und notieren Sie offene Punkte. Eine Zusage gilt erst dann als belastbar, wenn der Anbieter Paket, Konfiguration, Voraussetzungen und gegebenenfalls Zusatzkosten nennt.

Leitfaden

Kosten, Risiken und belastbare Entscheidungskriterien

Veröffentlichen lässt sich hier kein verlässlicher Sellsy-Preis: Öffentlich indexierte Angaben widersprechen sich, und die aktuelle Preisseite wurde für diesen Check nicht bestätigt. Holen Sie deshalb ein schriftliches Gesamtangebot ein, das Grundpaket, PA-Leistung, Nutzer, Rechtseinheiten, Rechnungs- und E-Reporting-Volumen, API/Konnektoren, Einrichtung, Migration, Schulung, Unterstützung und mögliche Überschreitungen ausweist. Sellsy wirbt mit einem 15-tägigen Test ohne Bindung und Kreditkarte; nutzen Sie ihn als Funktionsprüfung, nicht als Beleg für den späteren Vertragsumfang. Bewerten Sie neben Kosten auch Datenhosting in Frankreich, die angegebene ISO-27001-Zertifizierung, DSGVO-Ausrichtung, Verfügbarkeit, Wiederanlauf, Berechtigungen, Prüfprotokoll, Archiv und Datenportabilität. Weitere Herstellerangaben wie mehr als 50.000 Nutzer, über 100 Marktplatz-Anwendungen und Integrationen in Buchhaltungsproduktion sind nützliche Prüfhinweise, aber keine Garantie für Ihre Schnittstelle. Vergleichen Sie drei Jahre Gesamtkosten und ein realistisches Ausstiegsszenario.

Leitfaden

Nächster Schritt: Leistungsumfang schriftlich fixieren und Pilot starten

Erstellen Sie zuerst eine einseitige Leistungsumfangsmatrix mit allen Gesellschaften, SIREN/SIRET, Nutzerrollen, Monatsvolumen, Belegarten, Ländern, TVA-Fällen und angebundenen Systemen. Senden Sie diese Matrix an Sellsy und bitten Sie um eine schriftliche Zuordnung: Standardfunktion, erforderliches Modul, Konnektor, individuelle Einrichtung oder nicht unterstützt. Ergänzen Sie Fragen zu B2G über Chorus Pro, Peppol, E-Reporting, Zahlungsdaten, Datenmigration, Archivdauer, vollständigem Export und Kündigungsfolgen. Danach führen Sie die Fünf-Fälle-Vorführung mit Vertrieb, Finanzteam, Buchhaltung und Steuerberater durch und protokollieren Abweichungen. Starten Sie einen begrenzten Pilot mit klaren Erfolgskriterien: korrekte Routings, verarbeitete Ausnahmen, abgestimmte Summen, exportierbare Belege und nachvollziehbare Status. Prüfen Sie vor Vertragsabschluss erneut den Eintrag „TeamSystem Sellsy“ auf der DGFiP-Liste und gleichen Sie Angebot, Leistungsbeschreibung und Auftragsverarbeitung ab. So wird aus einer allgemeinen Sellsy-PA-Aussage eine überprüfbare Entscheidung für Ihren Betrieb.

Checkliste

Aktuellen Eintrag „TeamSystem Sellsy“ auf der offiziellen DGFiP-Liste speichern und vor Vertragsabschluss erneut prüfen.

Alle Rechtseinheiten mit SIREN/SIRET, Größenklasse, Nutzerzahl, Ländern und monatlichem Ein- und Ausgangsvolumen erfassen.

Schriftlich bestätigen lassen, welche Sellsy-Pakete und Module PA-Versand, Empfang, E-Reporting und Zahlungsdaten abdecken.

Factur-X, UBL und CII einschließlich Gutschriften, Anhängen, Lebenszyklusstatus und fehlerhaften Datensätzen im Test prüfen.

CRM- und Kundenstammdaten für Firmenname, Adresse, SIREN/SIRET, TVA/VAT, Zahlungsbedingungen und Dubletten bereinigen.

API/Konnektoren, Buchhaltungsexport, Bankabgleich, Chorus Pro, Peppol und Annuaire-Routing mit den eigenen Systemen abgleichen.

Gesamtangebot für Nutzer, Gesellschaften, Volumen, Migration, Unterstützung, Archiv, Export, Überschreitungen und Vertragsausstieg einholen.

Fünf-Fälle-Pilot mit Finanzteam, Vertrieb, Buchhaltung und Steuerberater durchführen und Abweichungen schriftlich abnehmen.

Häufige Fragen

Ist Sellsy offiziell eine Plateforme Agréée?

Ja, nach dem Stand vom 22. Juli 2026 steht „TeamSystem Sellsy“ auf der von der DGFiP veröffentlichten Liste der Betreiber, die alle Bedingungen einschließlich Interoperabilitätstests erfüllen. Die zugrunde liegende DGFiP-Seite wurde am 21. Juli 2026 geändert. Das ist die maßgebliche Quelle für den PA-Status, auch wenn einzelne Sellsy-Webtexte noch ältere Formulierungen wie „vorregistriert“ enthalten. Prüfen Sie den Listeneintrag vor dem Vertragsabschluss erneut. Der offizielle Status bestätigt außerdem nicht automatisch, dass Ihr gewähltes Paket jede benötigte Gesellschaft, Schnittstelle, Belegart oder Zusatzfunktion umfasst.

Ist Sellsy für ein kleines Unternehmen geeignet?

Sellsy kann für ein kleines französisches Unternehmen passen, besonders wenn Angebote, CRM, Rechnungen, Mahnungen, Zahlungen und Lieferantenprozesse in einem System gebündelt werden sollen. Die Eignung hängt aber von Komplexität und Arbeitsweise ab. Ein Betrieb mit einer Gesellschaft und wenigen Standardrechnungen benötigt möglicherweise weniger Module als ein Unternehmen mit B2C, Export, mehreren SIRET oder hohem Einkaufsvolumen. Testen Sie den kompletten Ablauf mit Ihren Rollen und Belegarten. Achten Sie auf Bedienbarkeit, Einrichtungsaufwand, Unterstützung durch den Steuerberater, laufende Kontrollen und die Gesamtkosten über mehrere Jahre statt nur auf die Funktionsliste.

Sind E-Rechnung und PA-Leistung in den Sellsy-Preisen enthalten?

Das lässt sich ohne ein aktuelles, auf Ihren Bedarf zugeschnittenes Angebot nicht sicher sagen. Öffentlich auffindbare Preisangaben sind nicht konsistent, und die aktuelle Preisseite wurde für diesen Check nicht verifiziert. Bitten Sie Sellsy deshalb schriftlich um eine Aufschlüsselung von Basispaket, erforderlichen Rechnungs- oder Finanzmodulen, PA-Leistung, Nutzern, Gesellschaften, Volumen, API/Konnektoren, Einrichtung, Migration, Unterstützung und Überschreitungen. Klären Sie auch, ob E-Reporting, Zahlungsdaten, Archiv und vollständiger Export enthalten sind. Der beworbene 15-Tage-Test ohne Kreditkarte ist hilfreich für die Prüfung, ersetzt aber keine verbindliche Leistungs- und Preisbestätigung.

Kann Sellsy Lieferantenrechnungen empfangen?

Sellsy erklärt auf seiner aktuellen französischen Produktseite, dass Senden und Empfangen verfügbar sind. Für Ihren Einsatz sollten Sie den Empfang dennoch praktisch und vertraglich prüfen: unterstützte strukturierte Formate, Annuaire-Routing, automatische Zuordnung zum Lieferanten, Freigaberegeln, Anhänge, Dublettenerkennung, Gutschriften, Status und Übergabe an die Buchhaltung. Lassen Sie außerdem zeigen, was bei einer unbekannten SIRET, falschen TVA-Angabe oder beschädigten XML-Datei passiert. Wichtig sind eine bearbeitbare Fehlerwarteschlange, klare Verantwortlichkeiten und ein Prüfprotokoll. Prüfen Sie, ob diese Funktionen im konkreten Paket enthalten sind oder zusätzliche Module und Konnektoren erfordern.

Übernimmt Sellsy das französische E-Reporting?

Als zugelassene Plattform gehört die Übermittlung bestimmter Transaktions- und Zahlungsdaten grundsätzlich zum PA-Rahmen. Ob Sellsy Ihre konkreten Fälle vollständig verarbeitet, muss jedoch anhand des abonnierten Scopes geprüft werden. Listen Sie B2C-, Export-, intra-EU- und sonstige relevante Vorgänge sowie Zahlungswege und Steuercodes auf. Fragen Sie, aus welchem System die Daten kommen, in welcher Frequenz gemeldet wird, wie Rückmeldungen erscheinen und wie Korrekturen oder verspätete Zahlungen behandelt werden. Stimmen Sie die Fallzuordnung mit Ihrem Steuerberater ab. Diese Seite bietet praktische Orientierung, ist aber keine Rechts- oder Steuerberatung für Ihren individuellen Sachverhalt.

Reicht eine PDF- oder Factur-X-Rechnung per E-Mail?

Eine normale PDF-Datei per E-Mail reicht für den vorgeschriebenen strukturierten französischen B2B-Fluss nicht aus, weil sie die erforderliche maschinenlesbare Übermittlung über die vorgesehenen Plattformwege nicht ersetzt. Factur-X enthält zwar strukturiertes XML in einem lesbaren PDF und kann ein zulässiges Format sein, doch auch dann müssen Routing, Pflichtfelder, Validierung, Status und Übertragung korrekt erfolgen. „Factur-X per E-Mail“ ist daher nicht automatisch gleichbedeutend mit einem regelkonformen PA-Prozess. Prüfen Sie mit Sellsy, welche Factur-X-Profile sowie UBL und CII unterstützt werden, wie die Annuaire-Adressierung funktioniert und wie Ablehnungen, Korrekturen und Archivierung nachgewiesen werden.

Wie sollten CRM- und Kundendaten vor der Umstellung bereinigt werden?

Beginnen Sie mit Dubletten und bestimmen Sie pro Kunde den rechtlichen Rechnungsempfänger. Prüfen Sie Firmenname, Rechnungsadresse, SIREN, SIRET, TVA-/VAT-Nummer, Land, Zahlungsbedingungen und interne Kundenkennung gegen verlässliche Quellen wie SIRENE. Trennen Sie Ansprechpartner von der juristischen Einheit und markieren Sie B2B-, B2C-, Export- und B2G-Konstellationen. Legen Sie fest, welches System die führende Quelle ist und wer Änderungen genehmigt. Testen Sie anschließend Stichproben vom CRM-Angebot bis zur strukturierten Rechnung und zum Buchhaltungsexport. Häufige Fehler sind alte SIRET, mehrfach angelegte Niederlassungen, freie Steuercodes und abweichende Daten in CRM und Buchhaltung.

Was müssen Vorführung und Gesamtkostenvergleich beweisen?

Die Vorführung sollte fünf echte Prozessarten zeigen: französische B2B-Ausgangsrechnung, Lieferantenrechnung, fehlerhafter Datensatz, Gutschrift und ein E-Reporting-Fall für B2C oder Ausland. Verlangen Sie sichtbare Rollen, Lebenszyklusstatus, Fehlermeldungen, Prüfprotokoll, Archiv und Buchhaltungsexport statt nur vorbereiteter Folien. Der Kostenvergleich sollte mindestens drei Jahre abdecken und Grundpaket, PA-Leistung, Nutzer, Gesellschaften, Volumen, API/Konnektoren, Migration, Schulung, Unterstützung und Mehrverbrauch enthalten. Bewerten Sie zusätzlich Betriebsrisiken: Datenportabilität, vollständiger Export, Vertragsende, Wiederanlauf, B2G über Chorus Pro und gegebenenfalls Peppol. Das günstigste Angebot ist nicht wirtschaftlich, wenn manuelle Nacharbeit und Anbieterbindung unberücksichtigt bleiben.

Wichtige Regeln, Formate und Begriffe

Europäische KommissionEN 16931Richtlinie 2014/55/EUstrukturierte elektronische RechnungSellsy E-Rechnung FrankreichFrankreich

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Offizielle Quellen

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