Fünf Entscheidungen statt eines einzigen Prüfhakens
Ein sicherer Kreditorenprozess behandelt fünf Fragen getrennt: Ist das Rechnungsdokument authentisch und technisch dem KSeF-Datensatz zuzuordnen? Gehört die angegebene NIP zur erwarteten juristischen Person? Ist das Bankkonto für den vorgesehenen Zahlungstag und Prüfzweck plausibel beziehungsweise in der maßgeblichen VAT-Liste belegt? Wurde die Ware oder Leistung geschäftlich bestätigt und gegebenenfalls mit Bestellung sowie Wareneingang abgeglichen? Darf die konkrete Zahlung jetzt freigegeben werden? Die KSeF-Nummer und der Abruf aus dem System liefern eine Dokument- und Identitätsspur, beantworten aber die übrigen Entscheidungen nicht automatisch. Ein praktischer Testfall ist eine formal passende Rechnung mit neuer IBAN: Das System muss den Beleg importieren können, zugleich aber Stammdatenänderung und Zahlung blockieren. Verantwortlich sind gemeinsam AP/Kreditorenbuchhaltung, Einkauf, Fachbereich, Treasury und gegebenenfalls Tax. Als Nachweis gehören KSeF-Referenz, Lieferanten-ID, Prüfergebnis, Ausnahmegrund, Freigaben und Zeitstempel in eine zusammenhängende Auditspur.