Was sich für Kleinunternehmer ändert
Die E-Rechnung betrifft auch Unternehmer, die die Kleinunternehmerregelung nutzen. Entscheidend ist nicht nur, ob Umsatzsteuer ausgewiesen wird, sondern ob eine Rechnung im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen elektronisch in einem strukturierten Format empfangen oder ausgestellt werden muss. Für viele kleine Betriebe bedeutet das vor allem: Rechnungen dürfen nicht mehr nur als einfaches PDF gedacht werden. Sie sollten prüfen, ob ihre Rechnungssoftware strukturierte Formate lesen, erstellen und rechtssicher aufbewahren kann.