Die Fristen auf einen Blick
Für inländische Rechnungen zwischen Unternehmen beginnt die deutsche Umstellung am 1. Januar 2025 mit der Empfangspflicht. Ab diesem Datum muss ein Unternehmen grundsätzlich in der Lage sein, eine strukturierte elektronische Rechnung anzunehmen. Für die Ausstellung gibt es Übergangsregeln: Bis Ende 2026 dürfen viele Unternehmen weiterhin Papierrechnungen oder andere elektronische Formate wie PDF nutzen, wenn der Empfänger zustimmt. Ab 2027 verschärft sich die Pflicht für größere Aussteller, ab 2028 soll sie im B2B-Regelfall umfassend greifen.