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Deutschland E-Rechnung Fristen

Deutschland E-Rechnung Fristen: wer betroffen ist, Termine, Software-Schritte und offizielle Quellen. Neutraler Leitfaden mit Quellen, Checkliste, FAQ und praktischen nächsten Schritten.

Kurzfazit:
  • Empfang strukturierter B2B-Rechnungen ist in Deutschland ab 1. Januar 2025 der erste Pflichtpunkt; Prozesse sollten Validierung, Buchung und revisionssichere Ablage abdecken.
  • Der Versand bleibt gestaffelt: 2025 und 2026 sind Papier oder PDF in vielen Fällen noch möglich, 2027 trifft die Verschärfung größere Aussteller und 2028 den B2B-Regelfall.
  • Für die Umstellung sind XRechnung und ZUGFeRD nach EN 16931, bereinigte Steuer- und Kundendaten sowie getestete ERP-, Buchhaltungs- und Archivsysteme zentral.
Zuletzt geprüft: 8. Juni 2026Offizielle QuellenKlare ZusammenfassungPraktische Information, keine Rechtsberatung
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Was Sie wissen müssen

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Die Fristen auf einen Blick

Für inländische Rechnungen zwischen Unternehmen beginnt die deutsche Umstellung am 1. Januar 2025 mit der Empfangspflicht. Ab diesem Datum muss ein Unternehmen grundsätzlich in der Lage sein, eine strukturierte elektronische Rechnung anzunehmen. Für die Ausstellung gibt es Übergangsregeln: Bis Ende 2026 dürfen viele Unternehmen weiterhin Papierrechnungen oder andere elektronische Formate wie PDF nutzen, wenn der Empfänger zustimmt. Ab 2027 verschärft sich die Pflicht für größere Aussteller, ab 2028 soll sie im B2B-Regelfall umfassend greifen.

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Was ab 1. Januar 2025 wirklich zählt

Der wichtigste Startpunkt ist der Rechnungseingang. Unternehmen sollten nicht erst fragen, ob sie selbst schon E-Rechnungen versenden müssen, sondern ob sie Rechnungen im strukturierten Format empfangen, prüfen, buchen und revisionssicher ablegen können. Ein bloßes E-Mail-Postfach reicht organisatorisch oft nicht aus, wenn die Rechnung im System erkannt, validiert und an die Buchhaltung übergeben werden soll.

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Ausstellungspflicht und Übergangszeit bis 2026

In den Jahren 2025 und 2026 besteht für viele B2B-Fälle noch eine Übergangsphase. Klassische Papierrechnungen oder sonstige elektronische Rechnungen können weiter verwendet werden, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind und der Geschäftspartner einverstanden ist. Diese Zeit sollte nicht als Aufschub verstanden werden, sondern als Projektfenster: Stammdaten bereinigen, Software anbinden, Testrechnungen austauschen und Zuständigkeiten festlegen.

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Der Schritt 2027 für größere Unternehmen

Ab 2027 wird die Übergangsregel enger. Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800000 Euro müssen für betroffene inländische B2B-Umsätze grundsätzlich strukturierte E-Rechnungen ausstellen. Wer diese Schwelle erreichen kann, sollte schon 2025 klären, welche Gesellschaft, Betriebsstätte oder Organisationseinheit betroffen ist und ob der Rechnungsausgang rechtzeitig produktionsfähig ist.

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Warum 2028 als Endpunkt wichtig ist

Ab 2028 soll die Pflicht zur Ausstellung strukturierter E-Rechnungen im inländischen B2B-Bereich weitgehend gelten. Für kleinere Unternehmen ist das die späteste praktische Zielmarke, nicht der Startpunkt der Vorbereitung. Spätestens dann müssen Rechnungsvorlagen, Freigaben, Buchungslogik, Archivierung und Kommunikation mit Kunden so funktionieren, dass strukturierte Rechnungen der Normalfall sind.

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Welche Rechnungen betroffen sind

Die neuen Fristen betreffen vor allem Rechnungen zwischen in Deutschland ansässigen Unternehmen über steuerbare und steuerpflichtige B2B-Leistungen im Inland. Nicht jede Rechnung fällt automatisch darunter: Verbraucherrechnungen, bestimmte steuerfreie Leistungen, Kleinbetragsrechnungen oder Fahrausweise können anders behandelt werden. Grenzüberschreitende Fälle sollten einzeln geprüft werden, insbesondere wenn mehrere Länder, Umsatzsteuer-Registrierungen oder zentrale Abrechnungssysteme beteiligt sind.

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PDF, XRechnung und ZUGFeRD richtig einordnen

Eine einfache PDF-Datei ist keine strukturierte E-Rechnung im Sinne der neuen B2B-Regeln. Geeignet sind Formate, die der europäischen Norm EN 16931 entsprechen oder mit ihr vereinbar sind. In Deutschland sind vor allem XRechnung und ZUGFeRD relevant. XRechnung ist rein strukturiert und aus dem öffentlichen Auftragswesen bekannt; ZUGFeRD kombiniert eine menschenlesbare PDF-Ansicht mit eingebetteten strukturierten Daten, sofern das Profil passend gewählt ist.

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Software, Buchhaltung und Archivierung

Die Umstellung betrifft mehr als den Rechnungsausgang. Ein brauchbarer Prozess erkennt eingehende E-Rechnungen, prüft Pflichtangaben, übergibt Daten an Buchhaltung oder ERP, bewahrt die Originaldatei auf und dokumentiert Änderungen nachvollziehbar. GoBD-konforme Archivierung, Zugriffsrechte, Fehlerprotokolle und Vertretungsregeln gehören deshalb genauso zur Vorbereitung wie die Auswahl eines Rechnungsprogramms oder Connectors.

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Praktischer Fahrplan für die Umsetzung

Beginnen Sie mit einer Bestandsaufnahme: Welche Unternehmensteile stellen Rechnungen aus, welche empfangen sie, welche Systeme sind beteiligt und welche Kunden oder Lieferanten werden zuerst umstellen? Danach folgen Formatentscheidung, Anbieterprüfung, Testphase, interne Schulung und klare Regeln für Sonderfälle. Offizielle Informationen des Bundesministeriums der Finanzen und der Europäischen Kommission sollten regelmäßig geprüft werden, weil Details und Verwaltungsanweisungen für die praktische Umsetzung wichtig bleiben.

Checkliste

Klären, welche deutschen Gesellschaften, Betriebsstätten und Umsatzsteuer-Registrierungen betroffen sind.

Alle Eingangs- und Ausgangsrechnungen nach B2B, B2C, B2G, Ausland und Sonderfällen sortieren.

Sicherstellen, dass ab 1. Januar 2025 strukturierte E-Rechnungen empfangen und verarbeitet werden können.

Prüfen, ob XRechnung, ZUGFeRD oder beide Formate im eigenen Prozess benötigt werden.

Software, ERP, Buchhaltungsprogramm und Archivsystem auf EN-16931-fähige Verarbeitung testen.

Stammdaten bereinigen: Umsatzsteuer-Identifikationsnummern, Steuernummern, Adressen, Kundennamen und Zahlungsdaten.

Regeln für PDF-Rechnungen während der Übergangszeit dokumentieren, einschließlich Zustimmung des Empfängers.

Umsatzgrenze von 800000 Euro für die 2027-Regel je betroffenem Aussteller prüfen.

Testrechnungen mit wichtigen Kunden, Lieferanten und Steuerberatung austauschen.

GoBD-konforme Ablage, Zugriffsschutz, Verfahrensdokumentation und Aufbewahrungsfristen abstimmen.

Mitarbeitende in Vertrieb, Einkauf, Buchhaltung und Support zu neuen Abläufen schulen.

Häufige Fragen

Ab wann gilt die E-Rechnungspflicht in Deutschland?

Der erste wichtige Termin ist der 1. Januar 2025. Ab dann müssen Unternehmen im inländischen B2B-Bereich grundsätzlich in der Lage sein, strukturierte E-Rechnungen zu empfangen. Für die Ausstellung gelten Übergangsfristen, die bis 2026, 2027 und schließlich 2028 reichen.

Muss jedes Unternehmen ab 2025 E-Rechnungen versenden?

Nein. Ab 2025 steht zunächst die Empfangsfähigkeit im Vordergrund. Für die Ausstellung strukturierter E-Rechnungen gibt es Übergangsregeln. Viele Unternehmen können 2025 und 2026 noch andere Rechnungsformen nutzen, wenn die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Was passiert ab 2027?

Ab 2027 wird die Übergangsphase für Aussteller mit mehr als 800000 Euro Vorjahresumsatz deutlich enger. Diese Unternehmen müssen für betroffene inländische B2B-Umsätze grundsätzlich strukturierte E-Rechnungen ausstellen. Die genaue Einordnung sollte mit Buchhaltung oder Steuerberatung geprüft werden.

Was ändert sich ab 2028?

Ab 2028 soll die Ausstellung strukturierter E-Rechnungen im inländischen B2B-Bereich weitgehend verpflichtend sein. Unternehmen, die bis dahin warten, riskieren Zeitdruck bei Software, Tests, Archivierung und internen Abläufen.

Ist eine PDF-Rechnung noch eine E-Rechnung?

Eine einfache PDF-Datei gilt nicht als strukturierte E-Rechnung nach den neuen Regeln. Sie kann während Übergangszeiten oder in nicht betroffenen Fällen weiter vorkommen, ersetzt aber für pflichtige B2B-Rechnungen nicht das strukturierte Format.

Welche Formate sind in Deutschland üblich?

Besonders relevant sind XRechnung und ZUGFeRD, sofern das verwendete Profil zur europäischen Norm EN 16931 passt. XRechnung ist ein strukturiertes XML-Format; ZUGFeRD kann eine PDF-Ansicht mit eingebetteten strukturierten Rechnungsdaten verbinden.

Gilt die Pflicht auch für Kleinunternehmer?

Auch kleine Unternehmen sollten ab 2025 den Empfang strukturierter E-Rechnungen organisieren. Bei der Ausstellung können Übergangsfristen und Sonderregeln eine Rolle spielen. Entscheidend ist, welche Umsätze vorliegen und ob die Rechnung unter die B2B-Regelung fällt.

Sind B2G-Rechnungen dasselbe wie die neue B2B-Pflicht?

Nein. Rechnungen an öffentliche Auftraggeber haben bereits eigene Regeln und technische Vorgaben. Die neue Stufenregel betrifft vor allem inländische B2B-Rechnungen zwischen Unternehmen. In der Praxis überschneiden sich aber Formate und Erfahrungen, etwa bei XRechnung.

Reicht es, ein Postfach für E-Rechnungen einzurichten?

Ein Postfach kann ein Teil des Prozesses sein, reicht allein aber selten. Die Rechnung muss erkannt, geprüft, gebucht, archiviert und bei Bedarf wiedergefunden werden. Außerdem braucht es klare Zuständigkeiten für Fehler, Dubletten und abgelehnte Dateien.

Welche Softwarefunktionen sind wichtig?

Wichtig sind Import und Export strukturierter Formate, Validierung, Status- und Fehlerprotokolle, Anbindung an Buchhaltung oder ERP, revisionssichere Archivierung und die Möglichkeit, Testfälle mit Geschäftspartnern durchzuspielen.

Was sollte man vor der Umstellung testen?

Getestet werden sollten einfache Rechnungen, Gutschriften, Stornos, mehrere Steuersätze, Rabatte, Anzahlungen, ausländische Kunden, fehlerhafte Stammdaten und der komplette Weg vom Empfang bis zur Buchung und Archivierung.

Wo findet man verlässliche Informationen zu den Fristen?

Maßgeblich sind die gesetzlichen Regelungen, Schreiben und Hinweise des Bundesministeriums der Finanzen sowie europäische Informationen zur elektronischen Rechnungsstellung. Für Einzelfälle ist zusätzlich die Abstimmung mit Steuerberatung oder Rechtsberatung sinnvoll.

Wichtige Regeln, Formate und Begriffe

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